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- exszindieren [öst.] ausscheiden; entpfänden, freigeben, enthaften, der (Mit)haft entlassen.
- extabulieren löschen, streichen, ausstreichen [BLR. 2157], austragen, [als Gegensatz von „eintragen“ = intabulieren], abschreiben [ein Teilstück vom Grundbuchblatt]. Extabulation [a.] Pfandstrich [ä. bad. W.].
- extensiv interpretieren ausdehnend erklären, auslegen, erweitern. extenso, in im Wortlaut, wörtlich, vollständig, ausführlich, unverkürzt. Extensum (unverkürzter) Wortlaut, genauer Wortlaut, extensum, per [öst.] über das ganze Blatt.
- extern auswärtig, fremd, äußerlich, außer, Außen-. Externverkehr Fernverkehr [im Eisenbahnwesen].
- Exterritorialität, Recht der Recht der Ununterwürfigkeit – des Nichtunterworfenseins.
- Extra-, extra besonders, außerdem, außerordentlich, Sonder-, Neben-.
- Extrablatt Eilblatt, Sonderblatt. Extrapost Schnellpost [K.], Eilpost, Geschwindkutsche [BLR. 1786]. Extrazug Sonderzug.
- extradieren aushändigen, übergeben, ausliefern, einliefern, ausfolgen [ÖZ. 114], ausantworten; [a.] einantworten (z. B. eine Erbschaft in den rechtlichen Besitz) [ÖBGB. 797].
- Extrahent Antragsteller.
- extrahieren Auszug machen, (her)ausziehen, ausschreiben; beantragen, erwirken, auswirken, herbeiführen.
- Extrajudizialien außergerichtliche Kosten – Sachen.
- Extrakt Auszug.
- extraordinär außerordentlich, außergewöhnlich. Extraordinarium außerordentlicher Teil, einmalige Ausgaben – Einnahmen, Einmaliges, Nebenteil; besondere Vergütung.
- extra statum außerhaushaltsmäßig, außerordentlich [vgl. etatmäßig].
- Extremen, die die Äußersten, Zielbewußten, Stürmer (und Dränger), Heißsporne, Blutroten, Tiefschwarzen. Vgl. Chauvinist.
- ex tunc mit Rückwirkung – rückwirkender Kraft.
- Exzedent Ruhestörer, Unruhstifter, Landfriedensbrecher, Unfugstifter; [selten] Überversicherer. Exzedenz Überversicherung. exzedieren Ausschreitungen – Unfug – verüben.
- Exzellenz Herrlichkeit.
- exzeptionell ausnahmsweise, ungewöhnlich.
- Exzerpt Auszug.
- Exzeß Ausschreitung, Ruhestörung, Unfug; Gewalttätigkeit, Landfriedensbruch; Unordnung.
- exzipieren ausnehmen; einwenden, Einrede(n) vorbringen.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/57&oldid=- (Version vom 24.6.2017)
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/57&oldid=- (Version vom 24.6.2017)