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- Resident Regierungsvertreter, Geschäftsträger, Statthalter. Vgl. Gouverneur. Residentur Statthalterei. Vgl. Gouvernement. Residenz(stadt) Reichshauptstadt, Landeshauptstadt, Fürstensitz. Residenz [a.] Hofhaltung. Residenzpflicht [der Beamten] Wohnpflicht.
- Residuum Rückstand, Rückbleibsel, Rest, Überschuß.
- resignieren verzichten, entsagen, sich (einer Sache) entschlagen [BLR. 1492]; sich bescheiden, abdanken; zurücknehmen; (eine Erbschaft) ausschlagen [BGB. 1943, SZ. 588].
- resiliieren auflösen, wiederaufheben, zurücktreten (von).
- res incorporalis unkörperliche Sache, z. B. ein Recht, ein Sacheninbegriff, ein Handelsgeschäft. Vgl. res corporalis.
- res integra, es ist nicht mehr die Sachlage hat sich (schon) verändert – verschlimmert, es sind schon Folgen entstanden. res judicata (rechtskräftig) entschiedene Sache, abgeurteilte Streitsache. Es liegt res judicata vor es liegt Rechtskraft vor, das Urteil ist rechtskräftig.
- reskribieren antworten, bescheiden, zurückschreiben. Reskript Erlaß, Bescheid, „(hohe) Verfügung“ [im Bericht], allgemeine Verfügung [der obersten Amtsstelle], Entschließung,
- res litigiosa im (Rechts)streit befangene Sache – streitige – strittige – Sache – Forderung, Streitsache, Streitgegenstand, rechtshängige Sache. res nullius herrenlose Sache, freistehende Sache [ÖBGB. 287], Niemandsgut [K.]. Vgl. derelinquieren.
- resolut s. energisch. Resolut, Resolution Beschluß, Verfügung, Entscheid(ung), Entschließung, Bescheid. Resolution in Volksvertretungen, Volksversammlungen Erklärung, Beschluß, Entschließung; Beschlußantrag, z. B.: folgender Beschlußantrag wurde angenommen. Auch: folgender Antrag wurde zum Beschluß erhoben. Resolutiv-, resolutiv auflösend, aufhebend. resolvieren beschließen, entscheiden, Beschluß fassen, Entscheidung ergehen lassen.
- Respekt Achtung, Ansehen, Hochachtung, Ehrerbietung, Scheu; Rücksicht. Respekttage Fristtage, Gutfrist, Nachsichttage, Guttage, Nachtage [K.]. Vgl. dies utiles.
- respektiv bezüglich, betreffend, beiderseitig, jeweilig. respektive beziehungsweise, beziehentlich, entsprechend, oder, oder auch, oder wenigstens, sowie, wie auch, insbesondere, und, richtiger, teils – teils, bis [z. B. 2 resp. 3 = 2–3], d. h. [= das heißt]. Auch durch () läßt sich – für zu lesende Schriftstücke – ein Ersatz des Fremdworts gewinnen, z. B.: die Listen (Fehlanzeigen) sind bis zum … einzureichen. resp. bez., bz., bzl., bezw., wie auch. – Dieser Ausdruck wird tunlichst zu vermeiden sein, weil er häufig Unklarheiten hervorruft oder verschleiert.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/158&oldid=- (Version vom 24.6.2017)
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/158&oldid=- (Version vom 24.6.2017)