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Resident Regierungsvertreter, Geschäftsträger, Statthalter. Vgl. Gouverneur. Residentur Statthalterei. Vgl. Gouvernement. Residenz(stadt) Reichshauptstadt, Landeshauptstadt, Fürstensitz. Residenz [a.] Hofhaltung. Residenzpflicht [der Beamten] Wohnpflicht.
Residuum Rückstand, Rückbleibsel, Rest, Überschuß.
resignieren verzichten, entsagen, sich (einer Sache) entschlagen [BLR. 1492]; sich bescheiden, abdanken; zurücknehmen; (eine Erbschaft) ausschlagen [BGB. 1943, SZ. 588].
resiliieren auflösen, wiederaufheben, zurücktreten (von).
res incorporalis unkörperliche Sache, z. B. ein Recht, ein Sacheninbegriff, ein Handelsgeschäft. Vgl. res corporalis.
res integra, es ist nicht mehr die Sachlage hat sich (schon) verändert – verschlimmert, es sind schon Folgen entstanden. res judicata (rechtskräftig) entschiedene Sache, abgeurteilte Streitsache. Es liegt res judicata vor es liegt Rechtskraft vor, das Urteil ist rechtskräftig.
reskribieren antworten, bescheiden, zurückschreiben. Reskript Erlaß, Bescheid, „(hohe) Verfügung“ [im Bericht], allgemeine Verfügung [der obersten Amtsstelle], Entschließung,
res litigiosa im (Rechts)streit befangene Sache – streitige – strittige – Sache – Forderung, Streitsache, Streitgegenstand, rechtshängige Sache. res nullius herrenlose Sache, freistehende Sache [ÖBGB. 287], Niemandsgut [K.]. Vgl. derelinquieren.
resolut s. energisch. Resolut, Resolution Beschluß, Verfügung, Entscheid(ung), Entschließung, Bescheid. Resolution in Volksvertretungen, Volksversammlungen Erklärung, Beschluß, Entschließung; Beschlußantrag, z. B.: folgender Beschlußantrag wurde angenommen. Auch: folgender Antrag wurde zum Beschluß erhoben. Resolutiv-, resolutiv auflösend, aufhebend. resolvieren beschließen, entscheiden, Beschluß fassen, Entscheidung ergehen lassen.
Respekt Achtung, Ansehen, Hochachtung, Ehrerbietung, Scheu; Rücksicht. Respekttage Fristtage, Gutfrist, Nachsichttage, Guttage, Nachtage [K.]. Vgl. dies utiles.
respektiv bezüglich, betreffend, beiderseitig, jeweilig. respektive beziehungsweise, beziehentlich, entsprechend, oder, oder auch, oder wenigstens, sowie, wie auch, insbesondere, und, richtiger, teils – teils, bis [z. B. 2 resp. 3 = 2–3], d. h. [= das heißt]. Auch durch () läßt sich – für zu lesende Schriftstücke – ein Ersatz des Fremdworts gewinnen, z. B.: die Listen (Fehlanzeigen) sind bis zum … einzureichen. resp. bez., bz., bzl., bezw., wie auch. – Dieser Ausdruck wird tunlichst zu vermeiden sein, weil er häufig Unklarheiten hervorruft oder verschleiert.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/158&oldid=- (Version vom 24.6.2017)