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Ideal-Konkurrenz. Realkredit Bodenkredit, Grundkredit, Sachkredit. Reallast Grundlast, Reallast. Real-Lizitation Besitzversteigerung. Real-Oblation Sachanbietung, Sachangebot, Hingabe. Realrecht dingliches Recht; [ä. W.] Gewere. Realrepertorium Grundstücksverzeichnis. Real-Servitut Grunddienstbarkeit. Realsteuer Sachensteuer. Realstuhl [Kirchenrecht] dinglicher Kirchensitz. Realteilung räumliche Teilung. Realvertrag Sachvertrag.
reassekurieren rückversichern.
reassumieren (wieder) aufnehmen; wieder – neuerlich - anordnen [öst.]
Reat Straftat, strafbare Handlung, Vergehen, Gesetzübertretung, Verfehlung.
Rebell s. Insurgent.
rebus sic stantibus bei unveränderter Sachlage, unter den augenblicklichen Verhältnissen, den zeitigen Stand vorausgesetzt.
„la recherche de la paternité est interdite“ [Code civil 340] „Alle Nachfrage, wer Vater eines Kindes sei, ist verboten“ [BLR. 340].
Recherchen Nachforschungen, Ermittlungen, Erkundigungen, Erhebungen. recherchieren nachforschen, Ermittlungen anstellen, erforschen, Erkundigungen einziehen, Erhebungen vornehmen, nachprüfen.
Rechtskonsulent Rechtsfreund, Rechtsbeistand, Anwalt, Sachwalter, Rechtsbesorger, Rechtsberater, Sachbesorger [holl. zaakbezorger], Rechnungsteller [Ostfriesland – aber in Baden „Rechnungssteller“ a. = Rechnungsleger]; Volksanwalt, Winkelanwalt. Vgl. unter Agent. Rechtskontinuität Rechtszusammenhang. Rechtskontrolle Rechtsgewähr, Rechtsbürgschaft. Rechtshistoriker Rechtsgeschichtsforscher, Rechtsgeschichtler. Rechtsinstitut Rechtseinrichtung, Rechtsanstalt, Rechtsschöpfung, Rechtsgebilde. Rechtsnorm Rechtssatz, Rechtsvorschrift, Rechtsregel. Rechtspraktikant Rechtsanwärter, Rechtsbeflissener – vgl. Praktikant, Referendarius; [in einzelnen Landesteilen soviel wie:] Volksanwalt – s. unter Rechtskonsulent, Agent.
recte richtig [z. B. Schulze, recte Fischer Schulze, richtig Fischer].
Redakteur Schriftleiter, Leiter, Herausgeber. Redaktion Schriftleitung [öst. Handlungsgehilfen-Ges. v. 16. 1. 1910, § 2], „verantwortlich für:“[1]. redaktioneller Teil e. Zeitung Berichtsteil, berichtender T. – Gegens.: Anzeigenteil.

  1. Im Sinne des deutschen Reichs-Preßgesetzes v. 7. Mai 1874 §§ 7, 20 genügt die Angabe des „Verantwortlichen“, wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser hierbei noch als „Redakteur“ [so das Gesetz] oder „Schriftleiter“ [143] bezeichnet wird. Denn es wäre verkehrt, bei Nichtgebrauch des Fremdworts behaupten zu wollen, es fehle dann überhaupt an einem nach dem Preßgesetze durch einen Verletzten verfolgbaren „verantwortlichen Redakteur“. Diese Folgerung ergäbe sich aber mit rechtlicher Notwendigkeit aus solcher äußerlichen Gesetzesauslegung, die übrigens jetzt wohl allerseits aufgegeben ist.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/150&oldid=- (Version vom 24.6.2017)