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Provokant Antragsteller, Ansprecher, Gläubiger, Ausforderer [K.], Versteiglasser [bei öff. Verkäufen – rheinl.]. Provokat Antragsgegner, Gegner, Schuldner, Ausgeforderter [K.], Ver-, Be-, Geklagter. Provokation Herausforderung, Anreizung, Aufforderung; Antrag; Berufung. Provokationsklage Feststellungsklage [zwischen Feststellungs-Kläger und Feststellungs-Beklagten, der zuw. Feststellungs-Widerklage erhebt]. Vgl. Diffamationsklage, Präjudizialklage. provozieren herausfordern, (an)reizen, auffordern; hervorrufen, veranlassen, heraufbeschwören, Kraftprobe machen; antragen [auf], muten [Bergrecht]; sich berufen [z. B. auf das Zeugnis des N. N.], anrufen [z. B. höhere Entscheidung].
Proxenetikum Gebühr, Vermittlergebühr, Mäklerlohn, Makellohn. Vgl. Provision.
Prozedur Verfahren, Vorgehen, Hergang.
Prozent Hundertel, Zinshundertel, vom Hundert [gesetzliches Wort, z. B. in BGB. 288, auch schon § 804 ALR. I, 11], für Hundert, v. H., f. H. 50% [a.] die Hälfte, 25% [a.] ein Viertel, 75% [a.] 3/4 usw. die Prozente [a.] die Zinsen (die Zinse – Schweiz, Öst. – als Mzl. von „der Zins“), der Zinsfuß; Anteilbeträge, -gelder, Gebührnisse, prozentig zinsig, z. B. 5 zinsig; hundertig. ein großer Prozentsatz ein großer Teil – Bruchteil, prozentual verhältnismäßig, bruchteilmäßig, prozentisch.
Prozeß Rechtsstreit, Streitsache. Streit, Rechtshandel, Rechtsstreitigkeit, Stritt [öst.]; Verfahren, Rechtsverfahren; – Hergang, Vorgang, Verlauf. Vorprozeß Vorstreit. Prozeßagent s. Agent. prozessieren streiten, Rechtsstreit führen, rechten. Prozession Umzug, Umgang, Aufzug, Wallfahrt, Bittgang, Betfahrt. Prozeßordnung Streitordnung; Gerichtsordnung. Vgl. Zivilprozeßordnung und Strafprozeßordnung. Prozeßpartei Streitteil, streitender Teil. Prozeßweg Klageweg. prozessualisch Streit-, rechtsstreitig. prozessualische Frage Frage des Verfahrens.
pseudonymes Werk Werk unter angenommenem Namen – Decknamen.
Psychiater Irrenarzt, Nervenarzt. Psychiatrie Geistes- Irren- – Nervenheilkunde.
Pubertät Mannbarkeit. Mündigkeit [im Sinne von Mannbarkeit, im Sachsenspiegel: „zu seinen Jahren kommen“ genannt]. Vgl. majorenn. Unter Zugrundelegung verschiedener Altersgrenzen werden noch verwendet die Begriffe: Eidesmündigkeit, Ehemündigkeit, Lehnsmündigkeit, Strafmündigkeit. Die letztere ist gemeint in dem Sprichwort: „Die Bosheit erfüllet das Alter“, d. h.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/144&oldid=- (Version vom 24.6.2017)