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ihm erzählten actenmäßigen Umständen die inhaftirte Reuterin für seine Schwester und die ihm vorgezeigte Handschrift für die ihrige. Sie war nie verheyrathet, von einem gewissen Studenten zwar geschwängert, aber nicht entführt worden. Vom Mediciniren hatte sie niemahls Kenntniß gehabt oder solches in ihrer Heimath zu treiben verlangt, niemahls hatte sie weder am Gehör noch an der Sprache gelitten. Sie hatte sich zwar im Herbst 1791 nach ihrer Zurückkunft von Aschaffenburg gegen ihren Bruder anfänglich gestellt, als ob sie durch einen Schlagfluß das Gehör verloren hätte, stand aber auf die ihr von demselben gemachten Zweifel und ernstliche Ermahnungen von dieser Verstellung wiederum ab.

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 Auffallend war es, daß einige Bürger zu Mt. Erlbach um die Befreyung dieser Betrügerin vom Arrest und um deren Schutz bey höchster Landesstelle mit diesen Ausblicken baten: „Reuterin sey eine im Curiren „sehr geschickte Frau – deren Ruhm in „der Gegend erschölle, so daß viele Leute kämen, welche sich geholfen wissen wollten, und da sie im s. h. Urinsehen sehr große Geschicklichkeit besitze und jedermann zur allgemeinen Zufriedenheit gedienet habe, auch