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II.
Die Afterärztin Reuterin,
aus Gerichtsacten gezogen.

Je freudiger der Menschenfreund das neuere bessere Studium der Arzneygelehrsamkeit bemerkt, desto trauriger muß für ihn die Erfahrung seyn, daß die redlichsten Bemühungen mehrerer Biedermänner in diesem Fache durch gar mancherley Hindernisse erschwert werden, daß blinder Aberglaube vorzüglich den Landmann von dem Gebrauch erprobter Hülfsmittel zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Gesundheit abzieht und boshafter Betrug ihn auf unnütze, oft äusserst schädliche Mittel führt.

 Einen solchen Betrug aufzudecken, ist nicht nur Pflicht der Landes-Policey, sondern es ist auch jedem Edelgesinnten daran gelegen, daß derselbe bekannt gemacht und das dadurch meistentheils unter dem Landvolk verbreitete Vorurtheil zerstört werde. Es wird daher auch folgende Geschichte, welche