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kein unlauterer Wettbewerb, sondern berechtigter und pflichtmäßiger Sozialismus. Zudem kommt die wirtschaftliche Stellung unseres Vaterlandes auf dem Weltmarkt, gegenüber anderen Ländern mit günstigerer Entwicklung des Arbeiterwohnungswesens (England, Amerika usw.) in Frage.

Aus der umfangreichen Literatur des Wohnungswesens seien schließlich noch drei bedeutsame Werke angeführt, welche füglich das Gegenstück zu den drei eingangs genannten grundlegenden Büchern bilden.

Eberstadt, „Handbuch des Wohnungswesens“, 1909, 2. Aufl. 1910. Ein zusammenfassendes und weiterführendes Werk nach zahlreichen vorhergegangenen Arbeiten desselben Verfassers.

v. Mangoldt, „Die Städtische Bodenfrage“, 1907. Hauptsächlich begründet der Verfasser die Stadterweiterung als eine öffentlich-rechtliche, d. h. eine in erster Linie von öffentlichen Körperschaften durchzuführende und vom öffentlichen Recht beherrschte Aufgabe.

Damaschke, „Die Bodenreform“, 1902, 8. Aufl. 1913. Seit dem ersten Erscheinen des Buches hat die ihm zugrunde liegende Bewegung eine ungeahnte Verbreitung gefunden, aber zahlreich sind auch noch die Gegner, welche den Boden für private Interessen beanspruchen. Indem an der Verwirklichung des Grundgedankens ein Stück Zukunft unseres Volkes hängt, möge hier der Wahlspruch der Bodenreformer angeführt werden: „Der Bund deutscher Bodenreformer tritt dafür ein, daß der Boden, diese Grundlage aller nationalen Existenz, unter ein Recht gestellt werde, das seinen Gebrauch als Werk- und Wohnstätte befördert, das jeden Mißbrauch mit ihm ausschließt, und das die Wertsteigerung, welche er ohne die Arbeit des einzelnen erhält, möglichst dem Volksganzen nutzbar macht.“

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 3. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 1532. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_3.pdf/403&oldid=- (Version vom 10.12.2016)