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Die Bierbrauerei.

Für die Bierbrauerei sind die letzten 25 Jahre insofern von großer Wichtigkeit geworden, als in diese Zeit die Änderung des Brausteuergesetzes für das Gebiet der norddeutschen Brausteuergemeinschaft und damit das Verbot der Verwendung von Ersatzstoffen des Malzes (Surrogatverbot) fällt. Nach dem jetzt geltenden Gesetz vom 15. Juli 1909 dürfen zur Herstellung untergärigen Bieres nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Bei obergärigen Bier sind noch Ausnahmen zugelassen.

In diese Zeit fallen auch wichtige und grundlegende Arbeiten über den Anbau guter Braugersten, über die Gärungsvorgänge und die Bierbereitung. In wirtschaftlicher Hinsicht muß der immer weiter sich vollziehende Übergang vom Kleinbetrieb zum Großbetrieb erwähnt werden.

Die Gesamtbiererzeugung betrug im Jahre 1912: 39 537 719 hl. Es hat in diesem Jahre ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr stattgefunden, der verschiedenen Ursachen, vor allem auch der Mäßigkeitsbewegung und der schwierigen allgemeinen wirtschaftlichen Lage zuzuschreiben sein mag.

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 506. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/69&oldid=- (Version vom 20.8.2021)