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beiden Seiten, wenn auch aus sehr entgegengesetzten Motiven, gewünscht wird, würden diese Utopien sich verwirklichen, noch in der gegenwärtig ebenfalls von verschiedenen Standpunkten aus projektierter „Kirche“ als „Zweckverband“, die nur noch eine rein äußerliche Verwaltungseinheit darstellt, dagegen auf irgendwelche Bekenntnisgemeinschaft grundsätzlich verzichtet.

Mitleidenschaft der kirchlichen Arbeitsgebiete.

Schlimmer indessen als diese Utopien wirkt das Eindringen des kirchenpolitischen Parteigeistes in das Verfassungs-, ja auch Arbeitsleben der Kirche. Die kirchlichen Fragen sind zu kirchenpolitischen und diese zu Machtfragen geworden. Die Parteien und vorzugsweise die extremen, entfalten ihre ganze Aktions- und Agitationskraft in den Wahlen zu den Synoden, Kirchenvorständen und Pfarrämtern. Dabei gehen alle sachlichen Gesichtspunkte in dem alleinigen Streben unter, Majoritäten zu gewinnen und so die kirchliche Gesetzgebung und Verwaltung im Sinne der Partei zu beeinflussen. Was dabei herauskommt, mag es „positiv“ oder „liberal“ sein, erweckt, wie zahlreiche kirchliche Wahlkämpfe schlimmster Sorte in den letzten Jahren bewiesen haben, einen andern als den Geist, der allein die Kirche bessern kann. Hier siegt regelmäßig die „beste Organisation“.

Sogar in unsere großen freien Arbeitsgemeinschaften treibt der Parteigeist seine Keile hinein. Man erinnere sich der Scheidung der „Kirchlich-sozialen Konferenz“ vom „Evangelisch-sozialen Kongreß“, an die Richtungsfragen, die hier und da in den Inneren Missionsvereinen brennend geworden sind und selbst die letzten Tagungen des „Kongresses für Innere Mission“ nicht unberührt gelassen haben; an kirchliche Gegensätze, die zeitweilig die Arbeit des „Gustav-Adolf-Vereins“ beunruhigten und neuerdings geflissentlich in den „Evangelischen Bund“ hineingetragen worden sind. Das alles sind geradezu verhängnisvolle Symptome. Wird es dahin kommen, daß unsere großen und überaus bedeutungsvollen kirchlichen Arbeitsorganisationen durch den Parteigeist gesprengt werden? Ist das auch eine Forderung des Evangeliums?

Verquickung des kirchlichen mit dem politischen Parteiwesen.

Am allerschlimmsten wirkt aber die geradezu als ein nationales Unglück zu beklagende Tatsache, daß unsere kirchlichen Parteien stillschweigend sozusagen feste politische Verbindungen eingegangen sind. Damit ist indes nicht gemeint, daß kirchliche Fragen gelegentlich in unseren politischen Körperschaften zur Besprechung kommen und dann natürlich im parteipolitischen Sinne erörtert werden. Das ist bei dem nahen Verhältnis unserer Landeskirche zum Staat fast unvermeidlich und besonders auf dem Gebiete der Schulgesetzgebung, die dem Staate zwar vorbehalten ist, aber doch vermittelst des Religionsunterrichtes in die kirchlichen Funktionen übergreift, verständlicherweise oft hervorgetreten. Auch bei den Besetzungsfragen der Theologischen Fakultäten, wo ja in ähnlicher Weise eine Konkurrenz zwischen Staat und Kirche verfassungsmäßig obwaltet, hat sich das bemerkbar

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 991. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/554&oldid=- (Version vom 20.8.2021)