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Die innerkirchliche Krisis. Auflösung der Bekenntniskirchen.

Sie ist neben der allgemeinen Unkirchlichkeit die verhängnisvollste Erscheinung des modernen Kirchentums. Wir stehen gegenwärtig vor der Tatsache, daß unsere evangelischen Landeskirchen mit wenigen Ausnahmen faktisch aufgehört haben, Bekenntniskirchen im ursprünglichen Sinne des Wortes zu sein. Zwar besteht das Bekenntnis in allen diesen Kirchen verfassungsmäßig zu Recht, und ihre Geistlichen haben sich der Bekenntnisverpflichtung bei der Amtsübernahme zu unterziehen. Aber weder die Rechtsbeständigkeit der Bekenntnisse noch der Verpflichtungszwang haben den Prozeß der allmählichen Erweichung der Bekenntnisverpflichtung, der in einigen Kirchen rascher, in anderen langsamer sich vollzieht und hier und da bereits zur tatsächlichen Gleichberechtigung aller Richtungen geführt hat, aufhalten können. Ebensowenig haben disziplinarische Eingriffe der Kirchenregierungen in bekannten Fällen, deren jüngster, der Fall Jatho, bekanntlich die Absetzung des Beklagten bewirkte, dies vermocht. Alle Gegenmaßregeln offizieller oder privater Art haben sich als vergeblich erwiesen. Unaufhaltsam hat sich die Entwicklung vollzogen. Zahllose Aktionen zum Schutze der Bekenntnisse und des Bekenntnisstandes der Kirchen sind unternommen. Aber trotz aller Agitation gegen den Liberalismus, aller Organisation der Bekenntnisfreunde, aller Gründungen von Konferenzen, theologischen Schulen und Kursen, trotz allen kirchenpolitischen Unternehmungen, öffentlichen Protesten, Appellationen an der Kirchenregierung, Drohungen mit Massenaustritten aus der Kirche, freikirchlichen Projekten usw. ist die Auflösung der Glaubens- und Bekenntniseinheit beständig fortgeschritten. Der Gegensatz von Lutheranern und Reformierten ist längst hinter dem Kampf um die sogenannten „Grundwahrheiten des Christentums“ zurückgetreten.

Apostolikumstreit.

Im Jahre 1892 entbrannte der Streit um das Apostolikum, im vorigen Jahre trat er plötzlich in ein neues Stadium. Er hat nicht bloß die Theologie, sondern auch die Gemeinden, die Laienschaft ergriffen und mobil gemacht. Er greift aufs tiefste in das kirchliche Leben in seinem ganzen Umfange ein, tobt in den theologischen Fakultäten, in den kirchlichen Synoden, den Presbyterien und Kirchenvorständen, bei den Kirchen- und Pfarrwahlen, Professorenberufungen und kirchenregimentlichen Besetzungen. Die Erregung pflanzt sich fort bis in die kommunalen und politischen Körperschaften, die parlamentarischen Parteien und beeinflußt die Gesetzgebung. Die Schule mit ihren Erziehungsfragen, vor allem der Religionsunterricht ist in heftigste Mitleidenschaft gezogen. Die Presse nimmt Stellung und Partei und beeinflußt die öffentliche Meinung. Das innerste Leben der Kirche in Predigt und Seelsorge, Gemeindepflege und -verwaltung, das kollegiale Verhältnis der Amtsbrüder wird durch diesen Kampf betroffen. Pastoren und Laien befehden sich in öffentlichen Blättern, Versammlungen, Druckschriften. Es gibt nachgerade keine Frage, keine Arbeit, keine Angelegenheit in der Kirche, die nicht entscheidend durch das pro und kontra, altgläubig oder neugläubig, positiv oder liberal berührt wird. Das schlimmste ist, daß das Vertrauen zur Kirche, zur Aufrichtigkeit, Wahrheits-

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 982. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/545&oldid=- (Version vom 20.8.2021)