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daß aber bei weniger schlanker, der Kastenform sich mehr annähernder Gestaltung des Schiffskörpers auch größere Tragfähigkeiten erzielt werden können, wie das tatsächlich sowohl im Osten als im Westen geschieht. Der kleinere Schiffstypus des Ostens rechtfertigt sich hauptsächlich dadurch, daß dort das Bedürfnis nach Beförderung großer Gütermengen in Einheitsladungen nicht in gleichem Maße vorhanden und auch der Wettbewerb der Eisenbahnen – bei der größeren Weitmaschigkeit ihres Netzes – weniger fühlbar ist.

Vereinheitlichung.

Der dem Wesen des Verkehrs entsprechende Zug nach Vereinheitlichung ist in den Einrichtungen des deutschen Wasserstraßennetzes mit seiner zunehmenden Ausdehnung und Bedeutung auch insofern hervorgetreten, als man in der Fahrwasserbezeichnung zusammenhängender Schiffahrtswege die frühere Mannigfaltigkeit möglichst beseitigt und eine größere Gleichmäßigkeit – namentlich auf dem Rhein – herbeigeführt oder angestrebt und vorbereitet hat. Auf demselben Gebiete ist weiter die Schaffung einheitlicher Eichungsvorschriften zu verzeichnen; es wurde eine Schiffsvermessung für fast alle deutschen Binnengewässer eingeführt, die das Ablesen des Gewichts der Ladung von außenbords angebrachten Maßstäben gestattet, was nicht nur im Interesse des der Binnenschiffahrt sich bedienenden Handels lag, sondern auch die Beziehungen der Schiffahrt zu Staat und Gemeinden – namentlich in Bezug auf die Erhebung von Grenzzöllen, Schiffahrtsabgaben und Hafengebühren – sehr erleichterte. Die Eichungsvorschriften sind freilich im einzelnen noch nicht ganz übereinstimmend für ein westliches Gebiet, das den Rhein mit seinen Nebenflüssen, die reichsländischen Kanäle, den Dortmund-Ems- und Ems-Jadekanal umfaßt, und für die Gesamtheit der östlich davon liegenden Binnenschiffahrtswege. Für das erstere Gebiet gelten die in einem Abkommen von 1898 mit Frankreich, Belgien und Holland aufgestellten Regeln, während für das östliche die Vorschriften des deutsch-österreichischen Abkommens von 1899 über die Eichung der Elbschiffe allgemein eingeführt sind; hinsichtlich der Ergebnisse sind die Eichungen beider Gebiete gleichwertig.

Die Entwickelung zur Einheit und Gleichheit in den deutschen Binnenschiffahrtseinrichtungen wird weitere Fortschritte machen in dem Maße, als der Zusammenschluß der bisher noch getrennten Stromgebiete durch Kanalverbindungen sich vollzieht. Das steht in kurzer Zeit bevor hinsichtlich der Stromgebiete des Rheins, der Ems und der Weser, zwischen welchen voraussichtlich von 1914 an der wechselseitige Übergang der Beförderungsmittel möglich sein und stattfinden wird.

Die Verbindung zwischen Weser und Elbe war von der preußischen Regierung in den Gesetzvorlagen von 1899 und 1901 geplant und lebhaft befürwortet; gegenüber dem Widerstande der Volksvertretung, der sich auf wirtschaftspolitische und finanzielle Bedenken stützte, wurde in der letzten Vorlage von 1904 auf diese Verbindung verzichtet und der Rhein-Weserkanal nur bis Hannover östlich durchgeführt. Das Gesetz vom 1. 4. 1905, das die Mittel hierfür ebenso wie für eine ganze Reihe von anderen künstlichen und natürlichen Wasserstraßen bewilligte, enthielt zugleich die Bestimmung, daß die Aufwendungen zur Verbesserung der letzteren Gruppe von Schiffahrtswegen

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 926. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/489&oldid=- (Version vom 20.8.2021)