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Es wurden verwendet:

1911 1885−1911
auf Krankenfürsorge 11,5 Mill. Mark 164 Mill. Mark
auf Verletztenrente 118 Mill. Mark 1540 Mill. Mark
auf Hinterbliebenenrente 32,6 Mill. Mark 388,3 Mill. Mark

Die Summe der Entschädigungen betrug:

1911   1885–1911
167 Mill. Mark 2139 Mill. Mark

Die Kosten der Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern getragen. Sie betrugen:

1911   1885–1911
197 Mill. Mark 2592 Mill. Mark

Wichtiger als die Unfallversicherung ist die Unfallverhütung. Fast alle Berufsgenossenschaften haben sehr eingehende Unfallverhütungsvorschriften erlassen, deren Durchführung durch besondere (mehr als 400) Aufsichtsbeamte überwacht wird.

Invalidenversicherung.

Der Invalidenversicherung unterstehen 15,8 Millionen Versicherte in 31 Versicherungsanstalten und 10 zugelassenen Kasseneinrichtungen („Sonderkassen“.)

Die Invalidenversicherung sieht vor:

1. Invalidenrente für den Fall dauernder Erwerbsunfähigkeit. Letztere wird dann angenommen, wenn der Versicherte nicht mehr ein Drittel dessen verdienen kann, was körperlich und geistig gesunde Personen derselben Art normalerweise verdienen.
2. Krankenrente im Falle einer mehr als 26 Wochen dauernden, mit Erwerbsunfähigkeit verbundenen Krankheit;
3. Altersrente nach Erreichung des 70. Lebensjahrs, auch dann, wenn keine Invalidität vorliegt;
4. Erstattung der Beiträge im Falle der Heirat an weibliche Versicherte (auf Antrag), im Falle des Todes an die Hinterbliebenen, wenn keine Invalidenrente bezahlt ist, endlich bei solchen Unfällen, welche die dauernde Gewährung der vollen Unfallrente zur Folge haben.
5. Gewährung einer umfassenden Heilbehandlung in Bädern, Lungenheilstätten usw., wenn diese zur Verhütung der Invalidität zweckmäßig und erforderlich erscheint.

Es wurden gewährt:

1911 1891−1911
Invalidenrenten 1 036 893 1 980 948
(davon 1911 erstmalig bewilligt 118 150)
Krankenrenten (seit 1900) 28 747 127 234
Altersrenten 109 924 504 582
(davon 1911 erstmalig bewilligt 11 588)
Beitragserstattungen bei Heirat 154 901 2 264 533
bei Unfall 446 6 965
bei Tod 38 297 511 199

Die Entschädigungen stellten sich wie folgt:

1911 1891−1911
Invalidenrenten 151,3 Mill. Mark 1482,9 Mill. Mark
Krankenrenten 3,2 Mill. Mark 32,4 Mill. Mark
Altersrenten 14,5 Mill. Mark 453,0 Mill. Mark
Krankenfürsorge 23,6 Mill. Mark 184,4 Mill. Mark
Invalidenhauspflege 0,9 Mill. Mark 4,6 Mill. Mark
Erstattungen bei Heirat 6,2 Mill. Mark 79,0 Mill. Mark
Erstattungen bei Unfall 0,05 Mill. Mark 0,5 Mill. Mark
Erstattungen bei Tod 4,0 Mill. Mark 36,0 Mill. Mark
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 848. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/411&oldid=- (Version vom 20.8.2021)