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An Innungsverbänden zählte man 1896 einschließlich der acht kleineren preußischen Verbände 19 große Zentralverbände.

Nach der Erhebung von 1905 dagegen bestanden im Deutschen Reiche Ende 1904 11 311 Innungen mit zusammen 488 700 Mitgliedern; es entfallen damit auf je 100 000 Einwohner 88,2 Innungsmitglieder. Darunter waren 3164 Zwangsinnungen mit 218 468 Mitgliedern und 8147 freie Innungen mit 270 232 Mitgliedern. Während also die Zwangsinnungen nur 28% aller Innungen ausmachen, sind 44,7% aller Innungen angehörenden Meister Zwangsinnungen angeschlossen. Von allen Innungen waren 56,2% Fachinnungen, 31,9% Innungen verwandter Gewerbe und 11,9% gemischte Innungen. In den Großstädten überwiegen die Fachinnungen, da dort in 74% aller Innungen nur ein Gewerbe vertreten ist, in den kleineren Plätzen und auf dem Lande die anderen Innungsformen. Von den am 25. Oktober 1904 bestehenden Zwangsinnungen hat sich der größte Teil – 1921, d. h. 60,7% – im Jahre 1899 gebildet, also nicht lange nach dem Erlaß des Gesetzes, und man kann sagen in unmittelbarem Anschluß daran; von 1899 an nimmt die Zahl der jährlich neu errichteten Zwangsinnungen verhältnismäßig ab. In den Anfangsjahren bestand die Errichtung von Zwangsinnungen größtenteils in der Umwandlung von bestehenden freien Innungen, seit 1901 aber überwiegen die überhaupt neugegründeten Innungen. Norddeutschland zählte 2980 Zwangsinnungen mit 201 312 Mitgliedern, Süddeutschland, wo die Gewerbevereine stark vertreten sind, nur 184 mit 17 156 Mitgliedern. Im Jahre 1904 haben bei den 11 311 Innungen im ganzen 42 321 Vorstandssitzungen stattgefunden, nur 323 hauptsächlich kleinere Innungen mit wenigen Mitgliedern hielten keine Innungsversammlung ab. Von der Befugnis, Innungsschiedsgerichte einzurichten, haben nur 432 Innungen Gebrauch gemacht. Bei den 488 700 Innungsmitgliedern waren insgesamt 691 569 Gesellen (Gehilfen) und 264 361 Lehrlinge tätig; das Verhältnis der Zahl der Lernenden zu der der Lehrenden hält sich durchschnittlich in maßvollen Grenzen. Bei 8077 Innungen besteht ein Gesellenausschuß mit insgesamt 27 436 Mitgliedern. 7319 Innungen haben einen besonderen Ausschuß für die Regelung des Lehrlingswesens; die Handwerkskammern haben meist Vorschriften erlassen zur näheren Regelung des Lehrlingswesens und über die zulässige Zahl von Lehrlingen. 7742 Innungen haben im Jahre 1904 Gesellenprüfungen abgehalten; schätzungsweise haben bei allen Innungen mit Prüfungsrecht 95% der ihre Lehrzeit beendigenden Lehrlinge sich einer Prüfung unterzogen. 791 Innungen haben Schulen errichtet, davon entfallen 369 auf die Zeit nach Erlaß des Handwerkergesetzes; die Zahl der Innungsschüler betrug 32 304. 2374 Innungen haben eigene Arbeitsnachweise, insgesamt 2410, eingerichtet, davon 1360 nach Erlaß unseres Gesetzes, 3869 Innungen hatten einen besonderen Ausschuß für das Herbergswesen eingesetzt, aber nur 112 eine eigene Herberge errichtet, darunter 41 nach Erlaß des Gesetzes. 660 Innungen besahen eine Innungskrankenkasse, von denen 228 nach Erlaß des Gesetzes errichtet waren; die Zahl der Kassenmitglieder war durchschnittlich 226 051; es bestanden 1474 Unterstützungskassen, von denen nach Erlaß des Gesetzes 385 errichtet waren. Von den freien Innungen wurden 6197 Beauftragte gestellt, von den Zwangsinnungen 4152. Von den freien Innungen beteiligten sich 219 innerhalb der letzten

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 786. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/349&oldid=- (Version vom 20.8.2021)