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Der Umsatz der Warenhäuser ist für einige Jahre amtlich berechnet worden. Er wurde festgestellt für das Jahr:

1903   auf 143 Millionen Mark
1905 auf 176 Millionen Mark
1906 auf 196 Millionen Mark
1907 auf 216 Millionen Mark

Auf Grund dieser Bezifferungen wird man den warenhaussteuerpflichtigen Umsatz schätzen können für das Jahr:

1908   auf 230 Millionen Mark
1909 auf 250 Millionen Mark
1910 auf 270 Millionen Mark
1911 auf 300 Millionen Mark
1912 auf 350 Millionen Mark

Zu diesen Summen treten noch die Beträge des Umsatzes an Waren, die in den Warenhäusern zwar geführt werden, aber laut Gesetz von der Warenhaussteuer freibleiben, sowie der Umsatz im Großhandel, der ebenfalls steuerfrei ist.

In welchem Grade die Konkurrenz der Warenhäuser für die übrigen Betriebe des Kleinhandels fühlbar geworden ist, läßt sich an der Hand der Umsatzstatistik schwer nachweisen, da wohl Schätzungen des Umsatzes der Warenhäuser, nicht aber Ziffern über den Gesamtumsatz der Detailgeschäfte zur Verfügung stehen. Man ist auf Mutmaßungen angewiesen, die im besten Falle nur annähernd richtig sind; es geht hier wie bei den Berechnungen, wie sie z. B. über Volksvermögen und Volkseinkommen angestellt werden. Schätzt man das jährliche Volkseinkommen in Preußen auf 25 Milliarden Mark und nimmt man an, daß von dieser Summe die Hälfte zur Deckung der Nahrungs-, Kleidungsbedürfnisse usw. in die Verkaufsläden wandert – für die kleinen Einkommen ist diese Quote ohne Zweifel zu tief gegriffen – so gelangt man zu dem Ergebnis, daß zurzeit der Anteil, den die Warenhäuser an den Umsätzen des Detailhandels haben, nicht wesentlich über 3% hinausgeht. Anders sieht aber die Rechnung aus, wenn man den Umstand berücksichtigt, daß der Wettbewerb der Warenhäuser sich nicht gleichmäßig über das ganze Staatsgebiet erstreckt, sondern sich vorzugsweise in den Groß-Städten entfaltet. Am schärfsten ist er in Berlin. Im Jahre 1912 entfiel reichlich die Hälfte der in ganz Preußen veranlagten Warenhaussteuer allein auf Berlin. Da für diese Stadt der Satz der Warenhaussteuer, der zur Erhebung gelangt, auf ungefähr 1% zu schätzen ist – für die Riesenbetriebe, die in Berlin bestehen und an sich bis zu 2% besteuert werden könnten, ermäßigt sich die Steuersumme nach § 5 des Warenhaussteuergesetzes unter Umständen bis auf die Hälfte – ergibt sich, daß die 20 Warenhäuser, die im Jahre 1912 in Berlin gezählt wurden, einen Umsatz von nahezu 200 Millionen Mark hatten. Der Prozentsatz, den diese Summe von dem Gesamtbetrage der im Berliner Detailhandel umgeschlagenen Werte ausmacht, ist naturgemäß um ein mehrfaches höher als der oben für Preußen ermittelte Durchschnittssatz; selbst wenn man den starken durch den Fremdenverkehr erhöhten Konsum Groß-Berlins mit ansehnlichen Ziffern einsetzt, wird man annehmen

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 726. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/289&oldid=- (Version vom 20.8.2021)