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herunterzusetzen, und es ist sicher zu erwarten, daß die Entwicklung nach dieser Richtung in der nächsten Zeit noch weiter fortschreiten wird. Ein Beispiel, wie sich die Verkaufspreise erniedrigt haben, sei hier an einigen wenigen Städten gegeben:

Ort Mittlerer Preis der kW-Stunde
für Licht für Kraft
1900 1911
bzw. 11/12
1900 1911
bzw. 11/12
Breslau 61,68 40,40 20,00 17,07
Straßburg 47,20 34,98 15,50 9,69
Stettin 49,00 36,55 32,94 17,14

Welche Entwicklung einzelne Elektrizitätswerke nehmen können, zeigt das Beispiel des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerkes. Dieses Werk hat abgegeben im Jahre:

1900 2 687 000 Kilowattstunden
1902 5 050 000 Kilowattstunden
1904 11 590 000 Kilowattstunden
1906 37 247 000 Kilowattstunden
1908 54 280 000 Kilowattstunden
1910 76 075 000 Kilowattstunden
1912       118 331 000 Kilowattstunden

Bei der hohen Bedeutung, welche der Elektrizitätsversorgung zukommt, ist es natürlich, daß die Regierungen der verschiedenen Bundesstaaten sich schon eingehend mit dieser Frage befaßt haben. In Bayern, wo eine große Anzahl bedeutender Wasserkräfte zur Verfügung stehen, lag es nahe, sehr schnell vorzugehen, um eine richtige Verwertung der wertvollen Naturkräfte zu erreichen. Das Kgl. Bayerische Staatsministerium des Innern hat daher im Februar 1913 eine Entscheidung betr. die Elektrizitätsversorgung des Landes herausgegeben, welche folgenden Wortlaut hat:

„Die Staatsregierung erachtet die Elektrizitätsversorgung des Landes als eine der wichtigsten wirtschaftlichen Aufgaben der Gegenwart, die ihrer fürsorgenden Mitarbeit bedarf. Ihr Streben war von Anfang an darauf gerichtet, Mittel und Wege zu finden, die unter Wahrung der öffentlichen Interessen zu einer allgemeinen Versorgung des ganzen Landes mit Licht- und Kraftstrom nach möglichst einheitlichen Grundsätzen führen. Die rechtliche Grundlage für das Eingreifen der Staatsregierung bietet neben dem Aufsichtsrecht gegenüber den Gemeinden ihre Stellung als Verwalterin des öffentlichen Gutes; Überlandwerke bedürfen für ihre Leitungsanlagen Nutzungsrechte an öffentlichen Straßen, öffentlichen Gewässern, staatseigenen Bahnkörpern, an Staatswaldungen u. dergl.

Nach eingehenden Untersuchungen und Prüfung der Erfahrungen in andern Ländern ist die Staatsregierung an die Aufstellung eines allgemeinen Planes für die Elektrizitätsversorgung des rechtsrheinischen Bayern herangetreten, nachdem die einheitliche Elektrizitätsversorgung des Regierungsbezirks der Pfalz bereits sichergestellt ist. Dieser Plan beruht in der Hauptsache auf folgenden Grundsätzen:

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 572. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/135&oldid=- (Version vom 11.12.2022)