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Finanzen.

Dementsprechend war auch die Finanzlage der Schutzgebiete, die durch Verabschiedung des Schutzgebiets-Etats-Gesetzes vom Jahre 1892, nach welchem alle Einnahmen und Ausgaben für jedes Jahr veranschlagt und auf den durch Gesetz festzustellenden Etat der Schutzgebiete zu bringen sind, selbständige Rechtssubjekte geworden waren, in dieser Epoche nichts weniger als günstig. Nicht nur daß die Kosten der Militärverwaltung ganz vom Reiche getragen werden mußten, auch die Zivilverwaltung erforderte in den 2 großen Kolonien erhebliche Zuschüsse; in Südwestafrika fiel sie sogar fast ganz dem Reiche zur Last, und nur die Kolonie Togo kam mit einem geringen Reichszuschuß aus. Abgesehen von den nicht sehr ins Gewicht fallenden allgemeinen Verwaltungsabgaben bestanden die Einnahmen der zolltechnisch als Ausland geltenden Schutzgebiete aus Eingangszöllen, neben denen in einzelnen Kolonien Produkte des Eingeborenen-Handels mit Ausfuhrzöllen belegt waren, während von den Plantagenprodukten keine Zölle erhoben wurden.

Kapitalbeteiligung.

Durch das heimische Kapital wurde die Entwicklung der Kolonien in jener Zeit nicht wesentlich gefördert. Ursprünglich nicht abgeneigt, sich daselbst zu betätigen, wurde es durch mancherlei Enttäuschungen materieller und ideeller Natur immer zurückhaltender, so daß in den neunziger Jahren selbst zu den ungemein weitgehenden Land- und Bergwerksgesellschaften in Kamerun und Südwestafrika ausländisches Kapital herangezogen werden mußte, da einheimisches nicht in genügender Weise zu haben war, das man lieber in zweifelhaften exotischen Papieren, als in unseren Kolonien anlegte.

Verkehrsmittel.

Dasselbe für den Bau von Eisenbahnen flüssig zu machen, mißlang vollends. Das Großkapital hatte nicht genügend Vertrauen zu der Entwickelung der Schutzgebiete, der Reichstag nicht hinreichend Verständnis für die Bedeutung der Erschließung derselben durch Schienenwege. Auch die Regierung betrieb diese Lebensfrage aller Neuländer nicht energisch genug. So kroch unsere erste und damals einzige Kolonialbahn im Norden Ostafrikas langsam von der Küste 40 km vorwärts, während die Engländer uns schnell überflügelten, indem sie mit bewundernswerter Tatkraft von dem unmittelbar nördlich von Tanga liegenden Hafen Mombassa in kurzer Zeit einen weit später begonnenen Schienenweg nach dem Viktoriasee legten und auf ihn die ganzen deutschen Produkte der Randländer des Seen- sowie des Kilimandjaro- und Merugebietes leiteten, ein vom deutschnationalen Standpunkte aus höchst bedauerlicher Zustand. Inzwischen suchte man dem dringendsten Bedürfnisse des Verkehrs durch Neuanlage und Ausbau von Wegen, für die im Laufe der Jahre größere Mittel und viel Arbeit aufgewendet worden sind, so gut wie möglich Rechnung zu tragen.

Günstiger, als innerhalb der Kolonien gestaltete sich die Verkehrsfrage zwischen Heimat und Schutzgebieten, indem die die Verbindung mit den westafrikanischen Kolonien aufrechterhaltende Woermannlinie mehr ausgebaut, für die Ostküste unter Führung der Gebrüder Woermann eine vom Reiche subventionierte neue Linie errichtet, und auch mit Südwestafrika eine Schiffsverbindung durch Dampfer dieser Hamburger Reederei ins Leben gerufen wurde.

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 423. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/439&oldid=- (Version vom 12.12.2020)