Seite:Deutschland unter Kaiser Wilhelm II Band 1.pdf/416

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und Handelszerstörer, die früher als Sonderschiffe den Kreuzertyp so vielgestaltig gemacht hatten. Jeder Kreuzer muß dem Dienst bei der Schlachtflotte gewachsen sein, Heimatsflotte und Auslandsflotte sind den Typen nach gleichartig und daher austauschfähig.

In seinem knappen Rahmen gibt das Flottengesetz von 1900 also nicht nur Normen für den Aufbau der Flotte, sondern für den, der es zu lesen versteht und seine Vorgeschichte kennt, auch dafür, wie diese Flotte als politisches Machtmittel strategisch und taktisch gebraucht werden soll. Es wird dadurch zu einem Programm für die Wahrung der Seemachtstellung des Deutschen Reiches. Drum beginnt seine Begründung mit dem Satz: „Für das Deutsche Reich ist die Sicherung seiner wirtschaftlichen Entwickelung, im besonderen seines Welthandels, eine Lebensfrage. Zu diesem Zwecke braucht das Deutsche Reich nicht nur Frieden auf dem Lande, sondern auch Frieden zur See – nicht aber den Frieden um jeden Preis, sondern einen Frieden in Ehren, der seinen berechtigten Bedürfnissen Rechnung trägt.“

Die englische Flotte wird Maßstab für unsere Flottenrüstung.

Das Flottengesetz wollte also den bewaffneten Frieden, wie er für das Land längst besteht, weil politisches Gleichgewicht nur auf militärischem Gleichgewicht sicher ruhen kann, auf die See übertragen. Als Maßstab für die zu schaffende Rüstung mußte nach richtigen militärischen Grundsätzen unter den Flotten der möglichen Gegner die des seemächtigsten ausgewählt werden, die englische. Hierdurch schloß man nicht nur alle anderen Gegner mit ein, sondern es wurde auch dem Umstande Rechnung getragen, daß für England in dem schnellen Anwachsen unseres Handels und unserer Industrie der stärkste Anlaß zum Zurückdrängen unserer friedlichen Bestrebungen und damit zu Maßregeln liegen kann, denen wir nicht wehrlos gegenüberstehen durften.

Dem dadurch entgegenzutreten, daß wir eine stärkere Flotte bauten, wie England sie hat, war unmöglich und ist auch nie beabsichtigt gewesen. Aber der Anreiz zum Kriege sollte ausgeglichen werden durch den Preis für den Sieg: Deutschland sollte eine so starke Flotte bekommen, daß die Lücke, die ihr Niederringen in Englands Flottenrüstung brächte, seine Machtstellung an anderer Stelle der Welt in Frage stellte. Denn wer zum Kriege gerüstet sein will, darf nicht auf reine Abwehr ausgehen (Küstenschutz, Handelsschutz), er muß vielmehr imstande sein, durch die Form seines Widerstandes auch dem stärkeren Gegner einen Schaden zuzufügen, den dieser schwerer empfindet als die Bedingungen, die der schwächere für Erhaltung des Friedens stellt. Diese politisch-militärische Überlegung hat das Flottengesetz, soweit dies möglich ist, in Zahlen gebracht und hierfür – ruhige Überlegung sieht dies jetzt auch in England ein – einen Maßstab gefunden, der eine Bedrohung unserseits ausschließt. Eine Überspannung der deutschen Flottenstärke, die England aus sich heraus, d. h. allein durch ihr Vorhandensein, zum Kriege drängen könnte, wäre vom politischen wie militärischen Standpunkt aus unklug, und auch das deutsche Volk stellt einen Frieden in Ehren höher als kriegerische Lorbeeren. Es würde zum Kriege als letztes Mittel sich nur entschließen, wenn man seine Ehre antastet oder ihm das vorenthält, was es zum Leben braucht. Und nimmt man als notwendig

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 400. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/416&oldid=- (Version vom 12.12.2020)