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Verlauf des japanischen Krieges und die infolgedessen ausgebrochene Revolution Rußland aufs tiefste erschüttert, anderseits aber der Mangel einer ausreichenden Seewehr gerade bei den Beziehungen zu England deutlich hervorgetreten war, glaubte man in erster Linie die Entwickelung der Flotte berücksichtigen zu sollen. Das schien um so mehr geboten, als der russisch-japanische Krieg deutlich gezeigt hatte, welch hohe Bedeutung das Zusammenwirken von Heer und Flotte unter Umständen gewinnen konnte. Die Folge solcher Erwägungen war zunächst die dürftige Militärvorlage von 1905 gewesen; sie fanden dann weiteren Ausdruck in den Flottengesetzen von 1906 und 1908, die nicht nur eine weitere Vermehrung der Flotte und den Übergang zum Bau von Großkampfschiffen brachten, sondern auch die Herabsetzung des Lebensalters der Linienschiffe und damit eine Beschleunigung des Schiffbaues. Die hierdurch bedingten Kosten waren sehr bedeutende, und es erscheint daher erklärlich, daß man sich bezüglich der Heeresausgaben die größtmögliche Beschränkung auferlegte, um so mehr, da durch den Abschluß der Algecirasakte und das deutsch-französische Abkommen von 1909 eine unmittelbare Kriegsgefahr ausgeschlossen erschien. Auch die Annexion Bosniens und der Herzegowina, die die Möglichkeit eines kriegerischen Eingreifens Rußlands nahe gerückt hatte, war ohne europäische Erschütterung vorübergegangen. So wurde trotz der schweren Gefahren, die die europäische Lage in sich schloß, erst zu Beginn des Jahres 1911 eine neue Militärvorlage eingebracht, die sich infolge finanzieller Bedenken in den bescheidensten Grenzen hielt.

Heereslage 1911.

Nach dem auf solcher Grundlage am 27. März 1911 zustandegekommenen Gesetz sollte die Armee bis zum 31. März 1916 um 9482 Mann verstärkt werden. Sie sollte zu diesem Zeitpunkt bestehen aus 634 Bataillonen, 510 Eskadrons, 592 Batterien, 48 Fußartillerie-, 29 Pionier-, 17 Verkehrs- und 23 Trainbataillonen. Die Zahl der Bespannungsabteilungen sollte auf 24 erhöht werden. Außerdem sollten bei der Infanterie 112 Maschinengewehrkompagnien errichtet werden unter Anrechnung der vorhandenen 48 provisorischen und von 5 Maschinengewehrabteilungen, aus denen Kompagnien gebildet werden sollten. Jeder Infanteriebrigade sollte in Zukunft 1 Maschinengewehrkompagnie zugeteilt sein. Bei der Feldartillerie sollten 2 Regimenter und 6 bayerische Batterien neu errichtet werden unter Anrechnung von 20 reitenden Batterien, die in fahrende umzuwandeln waren. Bei 21 Trainbataillonen sollte je eine neue Kompagnie gebildet, auch sollte die Organisation der höheren Trainbehörden neu geregelt werden. Größere Änderungen waren bei den Verkehrstruppen geplant. Die Inspektion war bereits am 1. April 1911 in eine Generalinspektion des Verkehrswesens umgewandelt und eine Inspektion des Militärluft- und Kraftfahrwesens errichtet worden. Am 1. Oktober wurden aus den Funkerabteilungen Funkerkompagnien gebildet; bei den Luftschiffern wurden unter Auflösung der Versuchskompagnie 2 neue Bataillone zu 2 Kompagnien errichtet; die Kraftfahrabteilung wurde in 1 Kraftfahrbataillon zu 3 Kompagnien umgewandelt. Die Eisenbahntruppen sollten künftig aus 1 Inspektion, 2 Brigaden, 3 Regimentern zu 2 Bataillonen, 1 neuen Bataillon, dem bayerischen Eisenbahnbataillon

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 369. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/385&oldid=- (Version vom 15.9.2022)