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Schießübungsgelder erhöht und Mittel für die Ausbildung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Feld- und Fußartillerie bereitgestellt werden.

Die Vorlage wurde jedoch vom Reichstage abgelehnt, obgleich sich die Heeresverwaltung bemüht hatte, alles so billig wie möglich einzurichten. Der neugewählte nahm sie dann mit geringer Mehrheit an, nicht ohne erhebliche Abstriche gemacht zu haben. Am 3. August 1893 erhielt sie Gesetzeskraft.

Die Vermehrung der Kavallerie war abgelehnt, ein Pionierbataillon gestrichen, der Mannschaftsbestand auf nur 479 229 Köpfe festgesetzt worden. Die Stellen der Offiziere, Sanitätsoffiziere, Beamten und Unteroffiziere sollten der Feststellung des Reichshaushaltsetats unterliegen. Die Übungen der Ersatzreserve kamen in Fortfall, um einer Überbürdung des Ausbildungspersonals vorzubeugen. Die Armee sollte fortan bestehen aus 538 Bataillonen Infanterie und 173 desgleichen Halbbataillonen, die im Kriegsfall zu ganzen Bataillonen ergänzt werden sollten, 465 Eskadrons, 494 Feldbatterien, 37 Fußartillerie-, 23 Pionier-, 7 Eisenbahn- und 21 Train-Bataillonen. Die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, die drei Jahre bei der Fahne blieben, sollten nur drei Jahre der Landwehr ersten Aufgebots angehören. Das Gesetz sollte Gültigkeit haben bis zum 31. März 1899. Damit vollzog sich der Übergang vom Septennat zum Quinquennat. Die Dauer der Festlegung wurde derjenigen der Legislaturperioden des Reichstages gleichgestellt.

Eine Überlastung des Volkes trat mit dem neuen Gesetz nicht ein. Trotzdem 1893 97 028 Mann dem Landsturm und 80 352 der Ersatzreserve überwiesen wurden, blieben doch 8350 Mann, 1894 sogar 14 022 Mann völlig tauglicher Leute überzählig. Die Ausgaben für Heer und Flotte aber betrugen nach Durchführung der Heeresvorlage 13,8 M. auf den Kopf der Bevölkerung, gegen 18,8 M. in Frankreich.

In den folgenden Jahren traten nur geringe Veränderungen ein. Die Fußartillerie wurde 1895 in zwei Inspektionen und vier Brigaden gegliedert. Im gleichen Jahre wurden beim Garde-, I. und XV. Korps Meldereiterdetachements aus Abgaben der Kavallerie gebildet, 1896 ein solches beim II. bayerischen Korps. Beim Train wurden zwei Bespannungsabteilungen (schwere Pferde) für die Fußartillerie aufgestellt, wie deren seit 1891 schon zwei versuchsweise bestanden. Am 1. April 1897 wurden aus den 173 Halbbataillonen 86 Vollbataillone gebildet, die im allgemeinen in Regimenter zu 2 Bataillonen und Brigaden zu 2 Regimentern formiert wurden. Diese Brigaden wurden in der Regel als fünfte den betreffenden Korps angegliedert. Diese Maßregel, die die Ausbildung erleichterte, hatte anderseits den Nachteil, daß die für die Aufnahme der Mobilmachungsmannschaften vorhandenen Rahmen wesentlich verringert wurden. Das machte für den Mobilmachungsfall eine vermehrte Neuaufstellung von Truppen nötig, war jedoch nicht zu umgehen. 1897 und 1898 wurden die Meldereiterdetachements – jetzt als Jäger zu Pferde bezeichnet – um drei vermehrt und erhielten die Stärke von Eskadrons. 1897 erfolgte die Aufstellung von drei neuen Bespannungsabteilungen. 1898 wurde die Stellung eines Generalinspekteurs der Kavallerie geschaffen und die Zahl der Inspekteure auf vier erhöht.

Am Ende des Jahres 1898 bestand die Armee aus 624 Bataillonen Infanterie,

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 364. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/380&oldid=- (Version vom 14.9.2022)