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13. der ordentliche Professor der Rechte an der Universität zu Berlin, Geheimer Justizrat D.Dr. Kahl,
14. der ordentliche Professor der Rechte an der Universität zu Göttingen Dr. von Hippel,
15. der ordentliche Professor der Rechte an der Universität Tübingen Dr. von Frank.

Als außerordentliche Mitglieder sollten nur bei bestimmten Abschnitten mitwirken:

16. der Preußische Geheime Ober-Medizinalrat Professor Dr. Moeli,
17. der Preußische Erste Staatsanwalt (früher Direktor eines großen Berliner Gefängnisses) Dr. Klein.

Die Kommission erfuhr im Laufe der Zeit in ihrem Bestande folgende Veränderungen:

Im März 1912 verstarb der Geheime Oberjustizrat Dr. Schulz; an seine Stelle trat der Geheime Oberjustizrat Cormann aus dem preußischen Justizministerium. Im Juni 1912 übernahm der stellvertretende Vorsitzende Dr. von Tischendorf das Amt als Senatspräsident am Reichsgericht, Mitglied der Kommission wurde statt seiner der Geheime Oberregierungsrat Dr. Joël aus dem Reichsjustizamt, die Stellvertretung im Vorsitz fiel an den Geheimrat Professor D.Dr. Kahl. Mit dem Ablauf des Jahres 1912 schied der Vorsitzende aus Gesundheitsrücksichten aus, zum Vorsitzenden wurde Geheimrat Kahl und zu seinem Stellvertreter Reichsgerichtsrat Ebermayer ernannt.

Die Kommission hat ihre Arbeit Ende September 1913 vollendet. Der von ihr aufgestellte Entwurf ist, abgesehen von den fortlaufenden Mitteilungen, die über ihre Beschlüsse in dem Reichsanzeiger amtlich und in der Deutschen Juristenzeitung durch längere Zeit von dem Vorsitzenden, später von dessen Stellvertreter, gebracht worden sind, noch nicht veröffentlicht. Eine Besprechung im einzelnen ist daher zurzeit hier nicht angezeigt, nur so viel kann gesagt werden, daß sich auch dieser neue, revidierte Entwurf im wesentlichen auf der Grundlage und den Grundsätzen des Vorentwurfs aufbaut mit zahlreichen Änderungen im einzelnen. Unter diesen ist bemerkenswert, daß die Dreiteilung der Strafen in Zuchthaus, Gefängnis und Haft aufgegeben und die letztere in eine custodia honesta, „Einschließung“ genannt, und eine gewöhnliche Haft, die mehr der gegenwärtigen entspricht, zerlegt worden, sowie daß ein besonderer Allgemeiner Teil für Übertretungen geschaffen ist, eine Entschließung, deren Zweckmäßigkeit bezweifelt werden kann. – Nach dem Abschlusse des Kommissionsentwurfes wird dieser den verbündeten Regierungen zu gutachtlicher Äußerung zugehen. Zugleich oder vorher wird eine neue, kleine Kommission zur Ausarbeitung eines Einführungsgesetzes zusammentreten. Erst nach Abschluß auch dieser Arbeiten kann dem Bundesrat und Reichstag eine Vorlage gemacht werden, die dann nach der allgemeinen Hoffnung noch unter der Regierung unseres Kaisers das neue Deutsche Strafgesetzbuch bringen wird.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 300. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/316&oldid=- (Version vom 4.8.2020)