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andere, zumeist weit ungeduldigere Beurteilung erfahren, wenn es sich um einen öffentlichen, als wenn es sich um einen privaten Betrieb handelt. Dazu kommt ferner, daß der private Arbeitgeber bei unbegründeten Arbeitseinstellungen erfahrungsgemäß weit eher in der Lage ist, anderweite Arbeitskräfte heranzuziehen und damit unerwünschte Betriebsstockungen wieder zu beseitigen.

Neue Organisationsformen für die gewerblichen Betriebe.

Erwägungen solcher Art haben die Selbstverwaltung mehr und mehr dazu geführt, neben der üblichen – amtlichen – Verwaltungsart neue Organisationsformen für die Verwaltung ihrer gewerblichen Betriebe zu versuchen, die ihnen die größeren Vorteile der privaten Betriebsführung sichern. So hat man vorhandene öffentliche Betriebe in Aktien- oder anderweite private Gesellschaften mit ausschließlichem oder überwiegendem Aktien- oder Kapitalbesitz der hauptsächlich interessierten Selbstverwaltungskörperschaft umgewandelt, unter ihrer Beteiligung neue Privatbetriebe gegründet, auch wohl den Weg der Verpachtung bisheriger Selbstverwaltungsbetriebe an private Gesellschaften unter entsprechender Wahrung der öffentlichen Interessen gewählt. Welcher der bisher versuchten Wege der beste ist, ob es – wie angeregt – besonderen gesetzlichen Eingreifens zur Ermöglichung solcher oder noch anderer Wege bedürfen wird, wird die Erfahrung lehren müssen. Nach dem bisherigen Entwickelungsgange der Selbstverwaltung wird voraussichtlich auch auf diesem Gebiete ihr gesunder Grundgedanke – eigene Wahl des als geeignet erkannten Weges – zu der den jeweiligen örtlichen Verhältnissen am besten entsprechenden Lösung führen. –

Die im Vorstehenden versuchte zusammenfassende Darstellung innerer Organisations- und Entwickelungsfragen der Selbstverwaltung kann jedoch nicht abgeschlossen werden, ohne in Kürze noch auf eine, in den dichtestbevölkerten Teilen des Vaterlandes und in der Entwickelung der Großstädte immer wichtiger gewordene Frage einzugehen: die Frage des Entstehens und der Lösung von Interessengegensätzen mehrerer Selbstverwaltungskörper.

Interessengegensätze mehrerer Selbstverwaltungskörper.

Jede gesunde Entwickelung eines Selbstverwaltungskörpers bringt von selbst allmählich eine mehr oder weniger starke, erwünschte oder unerwünschte Beeinflussung auch der an ihn angrenzenden mit sich. Ein an der Grenze einer Nachbargemeinde angelegter schöner Park, eine wohl gar in einer solchen geschaffene große Anstalt wird in der Regel die bisherigen Besiedelungs- und Wertverhältnisse der Nachbargemeinde ohne ihr eigenes Zutun verbessern. Eine an der Grenze einer Gemeinde geschaffene, viele Arbeiter beschäftigende Fabrik kann die Armen- und Schullasten-Verhältnisse der von den Arbeitern bewohnten Nachbargemeinde wesentlich verschlechtern. Je machtvoller die Entwickelung des einen Verwaltungsgebietes, um so weiter wird sein Einfluß reichen und um so mehr werden mit der Zeit auch berechtigte nachbarliche Interessen-Gegensätze nicht ausbleiben können. Solche Gegensätze bedürfen natürlich auf die Dauer der Lösung, wenn nicht aus zunächst nur mehr oder weniger übel empfundenen

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/215&oldid=- (Version vom 4.8.2020)