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210.
Der Teufel als Fürsprecher.

D. Mengering Soldaten-Teufel. Cap. 8. S. 153.
Hilscher Zungen-Sünde. S. 189.
Luther's Tisch-Reden S. 113
Prätorius Wünschelruthe 101-103


In der Mark geschah es, daß ein Landsknecht seinem Wirth Geld aufzuheben gab und als er es wiederforderte, dieser etwas empfangen zu haben ableugnete. Da der Landsknecht darüber mit ihm uneins ward und das Haus stürmte, ließ ihn der Wirth gefänglich einziehen und wollte ihn übertäuben, damit er das Geld behielte. Er klagte daher den Landsknecht zu Haut und Haar, zu Hals und Bauch an, als einen, der ihm seinen Haus-Frieden gebrochen hätte. Da kam der Teufel zu ihm ins Gefangniß und sprach: „Morgen wird man dich vor Gericht führen und dir den Kopf abschlagen, darum daß du den Haus-Frieden gebrochen hast, willst du mein seyn mit Leib und Seel, so will ich dir davon helfen.“ Aber der Landsknecht wollte nicht. Da sprach der Teufel: „so thue ihm also: wann du vor Gericht kommst und man dich hart anklagt, so beruhe darauf, daß du dem Wirth das Geld gegeben und sprich, du seyest übel beredt, man wolle dir vergönnen einen Fürsprecher zu haben, der dir das Wort rede. Alsdann will ich nicht weit stehen in einem blauen Hut mit weißer Feder und dir deine Sache führen.“ Dies geschah also; aber da der Wirth hartnäckig leugnete, so sagte des Landsknechts

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Brüder Grimm: Deutsche Sagen, Band 1. Nicolai, Berlin 1816, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsche_Sagen_(Grimm)_V1_325.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)