Der Teufel als Fürsprecher.
D. Mengering Soldaten-Teufel. Cap. 8. S. 153. |
In der Mark geschah es, daß ein Landsknecht seinem
Wirth Geld aufzuheben gab und als er es wiederforderte,
dieser etwas empfangen zu haben ableugnete.
Da der Landsknecht darüber mit ihm uneins
ward und das Haus stürmte, ließ ihn der Wirth gefänglich
einziehen und wollte ihn übertäuben, damit
er das Geld behielte. Er klagte daher den Landsknecht
zu Haut und Haar, zu Hals und Bauch an, als einen,
der ihm seinen Haus-Frieden gebrochen hätte.
Da kam der Teufel zu ihm ins Gefangniß und sprach:
„Morgen wird man dich vor Gericht führen und dir
den Kopf abschlagen, darum daß du den Haus-Frieden
gebrochen hast, willst du mein seyn mit Leib und
Seel, so will ich dir davon helfen.“ Aber der Landsknecht
wollte nicht. Da sprach der Teufel: „so thue
ihm also: wann du vor Gericht kommst und man dich
hart anklagt, so beruhe darauf, daß du dem Wirth
das Geld gegeben und sprich, du seyest übel beredt,
man wolle dir vergönnen einen Fürsprecher zu haben,
der dir das Wort rede. Alsdann will ich nicht weit
stehen in einem blauen Hut mit weißer Feder und
dir deine Sache führen.“ Dies geschah also; aber da
der Wirth hartnäckig leugnete, so sagte des Landsknechts
Brüder Grimm: Deutsche Sagen, Band 1. Nicolai, Berlin 1816, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsche_Sagen_(Grimm)_V1_325.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)