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wie sie an einem kleinen Wasser ihren Tragkorb niedersetzte, der im Augenblick mit dem Weiblein verschwunden war. In der Kleidung war zwischen ihr und andern kein Unterschied, außer daß ihre Unterkleider zwei Hände breit naß waren.


61.
Wasser-Recht.
Bräuner’s Curiositäten S. 31.
Schönfeld de spectris. Marburgi. 1685. p. 19.

Bei Leipzig, wo die Elster in die Pleisse fällt, pflegt im Sommer das junge Volk zu baden, aber das Wasser hat da einen betrüglichen Lauf, zuweilen Untiefen, zuweilen Sandbänke, besonders an einem Ort, welcher das Studentenbad genannt wird. Davon, wie von andern Flüssen, ist gemeine Sage, daß es alle Jahr einen Menschen haben müsse, wie auch fast jeden Sommer ein Mensch darin ertrinkt und wird davon geglaubt, daß die Wasser-Nixe einen hinunter ziehe.

Man erzählt, daß die Nixen vorher auf dem Wasser zu tanzen pflegen, wann einer ertrinken wird.

Kindern, die baden wollen und am Ufer stehen, rufen die Eltern in Hessen warnend zu: „der Nöcken (Nix) mögte dich hineinziehen!“ Folgenden Kinderreim hat man:

Nix in der Grube,
du bist ein böser Bube,
wasch dir deine Beinchen
mit rothen Ziegelsteinchen!

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Brüder Grimm: Deutsche Sagen, Band 1. Nicolai, Berlin 1816, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsche_Sagen_(Grimm)_V1_114.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)