Seite:Deutsch Franz Jahrbücher (Ruge Marx) 051.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
sie auf seine Kosten begehrt, und ist daher, dass auch als dann die Ertheilung einer Abschrift oder Ausfertigung des Erkenntnisses mit den Gründen nicht erfolgen könne, nirgends ausgesprochen.“
„Es ist demnach“ – so endet dasselbe Reskript des Justiz-Ministeriums – „jeder Angeschuldigte befugt, auf seine Kosten eine Abschrift oder Ausfertigung der wider ihn ergangenen Criminal-Erkenntnisse mit den dazu gehoerigen Gründen, so weit sie ihn betreffen, zu verlangen, und weist demnach das Justiz-Ministerium sämmtliche königl. Gerichtsbehörden hierdurch an, für die Folge hiernach zu verfahren.“ –

Einen irgend denkbaren Rechtsgrund, mir die Abschrift des Erkenntnisses zu verweigern, hat der Justiz-Minister weder nach den von ihm angeführten Paragraphen noch nach der ministeriellen Deklaration derselben. Eben so wenig können besondere Rücksichten der Politik sein Verfahren bestimmen, weil solche auf Annahmen beruhen müssten, die in Preussen nicht Statt finden. Sollte endlich die Verweigerung der Abschrift eine Missbilligung der in dem Erkenntnisse ausgesprochenen Rechtsgrundsätze involviren; so dürfte dagegen zu erinnern sein, dass die Rechtsgründe des Richters, die zugleich den Grad seiner Gewissenhaftigkeit und moralischen Verantwortlichkeit bezeichnen, von jeher in Preussen vor der Verwaltungsbehörde eben so unantastbar gewesen sind, als das Unheil selbst. –

Und so wage ich denn – vertrauend der erhabenen Gerechtigkeit meines Königes – die Bitte auszusprechen:

Ew. Majestät mögen gnädigst zu befehlen geruhen, dass mir eine vollständige Abschrift des wider mich ergangenen Erkenntnisses ausgefertigt werde. –

In tiefster Ehrfurcht,

Ew. Majestät unterthänigster

Königsberg, den 25. April 1843.

Dr. JACOBY.




Sr. Majestät dem Könige in Berlin.
Allerdurchlauchtigster, etc.

In einem unterthänigen Immediat-Gesuche vom 25. April c, habe ich Ew. Majestät erhabenen Schutz

wegen vorenthaltener Abschrift des wider mich ergangenen Erkenntnisses

ehrfurchtsvoll angesprochen.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacoby: Urtheil des Ober-Apellations-Senats. In: Deutsch-Französische Jahrbücher. Bureau der Jahrbücher, Paris 1844, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsch_Franz_Jahrb%C3%BCcher_(Ruge_Marx)_051.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)