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URTHEIL
des
OBER-APPELLATIONS-SENATS


in der


wider den Doctor Johann Jacoby geführten Untersuchung wegen
Hochverraths, Majestaetsbeleidigung und frechen, unehrerbietigen
Tadels der Landesgesetze.
mitgetheilt


VON Dr. JOHANN JACOBY.


Eben so wenig als mir von den Gerichten bekannt worden, dass sie criminell Angeklagten die wider sie ergangenen Urtheile verweigert haetten, weiss ich auch von einem Pressezwange in dieser Beziehung bei uns. – Welcher Censor wird sich nicht aufrichtig freuen, so viel an ihm ist, zur Zerstreuung der trüben Wolken, die ein unverdientes Verdammungs-Urtheil erster Instanz um den lichten Schein des Rufs eines sonst unbescholtenen Mannes gezogen haben kann, mitzuwirken! – wenigstens moechte ich keinem meiner Landsleute eine entgegengesetzte Gesinnung zutrauen. –[1]
Hitzig, (1828.)


Den 2. Februar 1843 wurde mir das freisprechende Urtheil des Oberappellations-Senats publizirt.

Eine Abschrift des Erkenntnisses ward mir, dem Beschlusse des Königsberger Criminal-Senats zufoige, von dem Inquirenten versprochen, späterhin aber – auf Veranlassung des Chef-Präsidenten von Zander – vorenthalten.


  1. Der Koenigsberger Censor, Herr Regierungsrath Schmitz, hat diesem Motto, so wie den nachfolgenden Blaettern die Druckerlaubniss versagt. – –
Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacoby: Urtheil des Ober-Apellations-Senats. In: Deutsch-Französische Jahrbücher. Bureau der Jahrbücher, Paris 1844, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsch_Franz_Jahrb%C3%BCcher_(Ruge_Marx)_045.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)