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sondern stehet theils unter dem gemeinsamen Oberhaupt aller einzelnen Staaten, dem Kaiser, theils ist er durch die Reichsgesetze und die Verträge mit seinen Unterthanen gebunden. Er kann alles Gute thun, wenn er will, aber nicht so leicht Böses. Und in diesem Betracht soll jeder Teutsche seine Verfassung lieben, verehren und aufrecht erhalten helfen. Sie ist einer demokratischen weit vorzuziehen, wo Niemand oft weiß, wer Koch oder Keller ist; wo der schlechteste Haufe des Volks die Justitz an dem Laternenpfahl nach seinen rasenden Einfällen verwaltet, und den Vornehmsten, den Repräsentanten der Nation, den man König nennt, zwinget, eine rothe Kappe aufzusetzen und eine Schelle in die Hand zu nehmen. Freylich wenn der Regent bös gesinnet ist, und keine Gesetze oder Schranken erkennet, kann er bey einer monarchischen Regierungsform oder dem Besitz der Teutschen Landeshoheit die Geisel seines Landes auch werden. Aber in unsern Zeiten ist dieses so leicht nicht mehr zu fürchten. Die Aufklärung hat unsre Fürsten mit Menschenliebe beseelt. Sie suchen das Beste ihrer Unterthanen und ihrer Länder, zumahl da sie einsehen, daß ihr eigenes Bestes damit unzertrennlich verknüpft ist. Sie bleiben aber