Anonym: Der wahre Gesichtspunkt, aus welchem die Streitigkeiten über die Landeshoheit in vermischten Ländern in Teutschland zu beurtheilen sind | |
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Teutsche war zu sehr an die Freyheit und an ein militärisches System gewöhnt, als daß er an einer ordentlichen Regiments-Verfassung hätte Geschmack finden sollen. Es blieb noch lange Zeit bey den Cent-Gerichten und bey den Lehens-Diensten, welche die Vasallen ihrem Lehenherrn durch den wirklichen Heerzug leisteten, wenn es ihnen nicht möglich war, solche abzulehnen. Ausserdem that jeder, was ihm gut dünkte, baute veste Schlösser, befehdete seines gleichen und führte selbst mit den Landesherren Krieg. Wo findet man in damahligen Zeiten eine ordentlich eingerichtete Regierung und Polizeyverfassung? Gewiß nirgends! Erst nach Einführung des Landfriedens und der besoldeten Miliz verlor der Teutsche den kriegerischen Geist, die Sitten wurden sanfter, und er unterwarf sich einer bürgerlichen Regierung. Je mächtiger ein Reichsstand war, desto leichter konnte er sich seine Vasallen und die in seinem Fürstenthum oder seiner Grafschaft befindlichen Städte unterwerfen, und sie in einen Körper zusammen verbinden. Sie sahen zum Theil selbst den Nutzen davon ein, und unterwarfen sich freywillig. Zum Theil wurden sie mit Gewalt dazu gezwungen. Aber niemahls unterwarfen sie sich einer despotischen
Anonym: Der wahre Gesichtspunkt, aus welchem die Streitigkeiten über die Landeshoheit in vermischten Ländern in Teutschland zu beurtheilen sind in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_wahre_Gesichtspunkt,_aus_welchem_die_Streitigkeiten_%C3%BCber_die_Landeshoheit_in_vermischten_L%C3%A4ndern_in_Teutschland_zu_beurtheilen_sind.pdf/13&oldid=- (Version vom 10.9.2022)