Artic.
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Register
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Pag.
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4 |
Straffe der falschen Müntzern. |
352
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5 |
Straffe des Meineydes und falschen Zeugnüssen. |
353
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6 |
Straffe der jenigen / die ihre beschworne Urphede brechen. |
Ibid.
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7 |
Straffe der jenigen / die Schmähe-Schriffte und Pasquillos sprengen / oder falsche Instrumenta machen. |
355
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8 |
Straffe der jenigen / die falsche Maß / Elen und Gewichte gebrauchen. |
Ibid.
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9 |
Straffe der Kirchenräuber und Mordtbrenner. |
356
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10 |
Straffe der Seeräuber. |
Ibid.
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11 |
Straffe der Schiffsknechte / die in den beygelegenen Haven / Frevel und Muthwillen treiben / oder auch Ballast in die Elbe werffen. |
357
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12 |
Straffe der jenigen / die junge Hestern und Wieden bey den Graben und Wällen vernichtigen. |
358
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13 |
Straffe der Schiffs-Knechte die gegen ihre Schiffer freveln. |
358
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14 |
Straffe der / die Feide-Brieffe oder Brand-Zeichen bedreulich sprengen. |
359
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15 |
Straffe dero / die aus Unachtsamkeit Brandt oder Feuer veruhrsachen. |
Ibid.
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16 |
Straffe der Mörder und Strassenräuber. |
360
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17 |
Straffe der Todtschläger. |
Ibid.
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18 |
Wie mit den jenigen / die Nothwehre beweisen / zu verfahren. |
361
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19 |
Wie gegen den Flüchtigen nach begangenem Todtschlage zu verfahren. |
Ibid.
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20 |
Wie gegen den / der einen Bürger / Einwohner oder deroselben Diener / ausserhalb dieser Stadt entleibet / zu verfahren. |
362
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21 |
Straffe der jenigen / die mit der Entleibung an der rechter Persone feilen. |
363
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22 |
Straffe der Unsinnigen und Minderjährigen Todtschläger. |
Ibid.
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23 |
Straffe der jenigen / die ihre Eltern / Kinder / Schwestern / Brüder oder nahe verwandte Freunde ermorden. |
364
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24 |
Wie es in dem Falle / da kein gewisser Thäter bey dem beschehenen Todtschlage verhanden / zu halten. |
365
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25 |
Straffe der Auffrührer. |
366
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26 |
Von Straffe derer / die anderer Ehefrauen / oder auch Jungfrauen wegführen. |
Ibid.
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