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vorgenommen werden dürfen, vorzubereiten, und dadurch sie von diesem an sich habenden Übel völlig zu befreyen, welches verlangtermassen zu attestiren unermangeln wollen. Nürnberg, den 17 Martii 1792.

Johann Gottfried Eder 
St. A. A. Chir. 

 Welche Menschen müssen das seyn, die noch da, als bereits die ganze Kabale entdeckt war, ein solches Attestat ausstellen – erst noch eine gerichtliche Klage anstellen konnten, worin sie, selbst dem Attestat entgegen, als höchst inficirt angegeben wurde?

 Fränkischer Seits glaubte man die Bosheit nicht leichter und geschwinder entdecken zu können, als durch die Bitte um gerichtliche Verfügung einer


    Behandlung aller derienigen, welche das Unglück haben, in das Nürnbergische Sebastians-Spital aufgenommen zu werden, und einem unwissenden Bader, dergleichen der Eder ist, in die Hände zu fallen, statt die gesuchte wohlthätige Hülfe, unter der Leitung eines menschlichen und einsichtsvollen Arztes, zu finden. Ich wünsche zwar, zur Ehre meiner Vaterstadt, daß diese nicht diejenige Reichsstadt seyn möge, von welcher Girtanner gleich nachher S. 342 sagt, „jene grausame Ausleerungs-Cur würde nur in dem Hospital derselben noch beybehalten, und vermuthlich deswegen, weil sie so unvernünftig und unzweckmäßig sey,“ – aber wenn sie auch die einzige wäre, so wäre es doch ungerecht, wenn noch künftig diese gute Stadt die Schuld eines einzigen solchen boshaften Ignoranten tragen müsste, als er sich selbst in diesem Bericht dargestellt hat, und gewiß darf ich hoffen, daß sie alles anwenden wird, auch für diesen Theil der leidenden Menschheit bald mildere, und zweckmäßigere Anstalten zu treffen! –

    D. Wittwer.