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ein Attestat aus, um dadurch das wirkliche Daseyn des venerischen Übels gegen die Betrogene beweisen, und damit die schändlichste aller Klagen, die je bey dem Nürnbergischen Stadt- und Ehegericht angebracht worden sind, begründen, und, unter dem Schein des Rechts, zwey Drittheile ihres Heyrathgutes – beyläufig Siebenhundert Gulden rauben zu können.

 Hier ist dieses schöne – noch nach der väterlichen Confrontation und Reinbefindung der Tochter verwegener Weise ausgestellte Ederische Attestat selbst:

 Auf Verlangen habe am 7 dieses Monats Frau Margaretha N. Ehemanns, Wirths zu Rötenbach bei St. Wolfgang Ehewirthin, mit welcher selbiger erst einige Wochen verheirathet ist, da sie über Schmerzen an den Pudendis geklaget, besichtiget und befunden, daß selbige mit dem malo venereo zwar angestecket seye, daß aber das Übel, welches sie sich ganz unschuldig entweder in einem unreinen Bett, oder durch Sitzen auf einem unreinen vorher befleckten s. v. Privet zugezogen haben kann, noch nicht weit um sich gegriffen habe, und in balden ganz zu heben sey. Deswegen habe ich ihr in dieser Woche ein paarmal ein Laxans gegeben und sie mit unguentis versehen, um sie zur salivations Cur,[1] die nur auf eine leichte Art hätte


  1. Was Girtanner, in seinem classischen Werk von der venerischen Krankheit, Th. I. 12 Kapit. S. 341. dem edlen Hutten von der ersten und ältesten Methode die Lustseuche durch Quecksilber zu heilen, nacherzählt: „Alle Kranke, ohne Unterschied des Alters oder Temperaments, wurden gleich behandelt, und die Unwissenheit der Wundärzte, welche die Aufsicht über die salivirenden Kranken hatten, war so groß, daß sie sich gar nicht zu helfen wusten, wenn irgend ein unvorhergesehener Zufall den Kranken befiel,“ – ist, wie ich zuverläßig weiß, das treffende Gemählde der jämmerlichen [516]