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haben seit dem Beginn der deutschen Revolution festgehalten an dem Grundsatze der Volkssouveränität. Wollen wir ihn jetzt verlassen – in dem Augenblicke, wo es gilt, entweder ihn zur Geltung zu bringen oder uns wiederum zu beugen unter das Joch fürstlicher Willkür oder fürstlicher Gnade mit all ihrem Gefolge des vormärzlichen Druckes und Elendes! Wie in Preußen, wie in Hannover, hat man unsere Kammern aufgelöst, die dieser Souveränität, die der Reichsverfassung Geltung verschaffen wollten.
Schon erhebt das Volk in Baiern, in Schlesien und Hannover seine Stimme für sein Recht, das es sich durch seine Revolution erworben, für die höchste und heiligste seiner Errungenschaften, die alle andern in sich schließt, für seine Selbstherrlichkeit. Soll Sachsen zurückbleiben? Soll es sich des Rufes unwürdig zeigen, den es sich durch sein Freiheitsstreben in Deutschland erworben? Die Stunde hat geschlagen, wo das Volk durch die That beweisen muß, daß es ein einiges, souveränes deutsches Volk sein will, es koste was es wolle. Bürger, in solcher Stunde müssen wir stehen Alle für Einen, Einer für Alle. Männer der Bürgerwehr, Männer vom Militär, erinnert Euch, daß die Waffen, die Ihr tragt, alle Volkswaffen sind, vereinigt Euch in dem heiligen Streben nach dem gemeinschaftlichen Ziele. Stehet fest auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes!
Es lebe die Souveränität des deutschen Volkes! Es lebe die Reichsverfassung!
Dresden, am 2. Mai 1849.
Der Ausschuß des Vaterlandsvereins. 
Dr. jur. Minkwitz, Obmann. H. Lindemann.

„Erklärung“!
„Obgleich die von der Nationalversammlung zu Frankfurt beschlossene und publizirte Reichs-Verfassung
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Friedrich von Waldersee: Der Kampf in Dresden im Mai 1849. E. S. Mittler und Sohn, Berlin 1849, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_in_Dresden_im_Mai_1849.pdf/58&oldid=- (Version vom 31.7.2018)