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Die in Dresden anwesenden Minister begleiteten diese Proclamation noch mit nachstehendem, ebenfalls veröffentlichtem Proteste:

„Die unterzeichneten Staatsminister erfüllen ihre Pflicht, die obige Proklamation Sr. Majestät des Königs zu veröffentlichen.
Die unterzeichneten Minister haben weder Se. Majestät den König, noch die Regierung des Vaterlands verlassen. Sie sind sofort auf ihre Posten zurückgekehrt, nachdem sie Sr. Majestät des Königs persönliche Sicherheit geschützt sahen.
Sie halten es für ihre Pflicht, im Namen Sr. Majestät des Königs, gegen die Einsetzung einer provisorischen Regierung Verwahrung einzulegen.
Sie hoffen, daß das Sächsische Volk dem Rufe des Gesetzes, den Pflichten der Treue und den Mahnungen der Besonnenheit folgen werde.
Dresden, den 5. Mai 1849.
Die Staatsminister 
von Beust.       Rabenhorst.“

So wenig bei dem von Seiten der Provisorischen Regierung und der ganzen entschieden revolutionären Parthei bereits offen ausgesprochenem Bruche mit der Regierung, durch diese Bekanntmachungen noch eine Unterwerfung der Empörer und eine friedliche Lösung der entstandenen Wirren zu erwarten war, so durfte selbstredend doch eine solche Darlegung nicht unterlassen werden. Die Regierung mußte offen aussprechen, daß sie die ganze Bewegung für ungesetzlich, verbrecherisch und hochverrätherisch erkläre, damit jeder Einzelne im Volke, wie in der Verwaltung, darüber im Klaren sei, und damit den Unentschiedenen, Schwankenden und Schwachen späterhin nicht der Vorwand übrig bleibe, daß sie, nach der Abreise des Königs aus seiner Hauptstadt, die Provisorische Regierung

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich von Waldersee: Der Kampf in Dresden im Mai 1849. E. S. Mittler und Sohn, Berlin 1849, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_in_Dresden_im_Mai_1849.pdf/126&oldid=- (Version vom 31.7.2018)