Stände Gesandte wider alles herkommen / vnd der Völcker recht vngehört mit grossem despect wider zuruck ziehen müssen / auch jhre vberschickte Schrifften keinmal im Churfürstlichen Collegio proponiret, oder die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen vnd tractiret werden wollen. Inmittels aber / vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit vnd Verderben zugesetzt worden: Alß hat auch die / im Churfürstlichen Collegio der zeit bedachte / vnd vorgeschlagene Interposition, (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnd in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu grund gehen mögen /) zu keiner Würcklichkeit kommen können / noch auff der gegenseitten mit gehörigem Ernst oder Eyffer geachtet / sondern vielmehr zur verlängerung der Sachen / vnd außmattung der Länder / vermeinet vnd angesehen worden: Dannenhero also die auff gemeinem Landtag zu Prag domals versamblete Stände / in solchen jhren eussersten nöten vnd drangsalen: da sie auch auß beschehner schimpfflichen Abweysung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen / vnparteyschen verhelffung mehr zuersehen gehabt: zu andern mitteln / sich vor gentzlichem Vntergang zu salviren, vnd die nunmehr Weltkündige Enderung mit der Cron / vermög jhrer wolhergebrachten Privilegien, vor vnd an die hand zu nehmen gedrungen worden: wie solches auß jhren publicirten Schrifften vnd Deductionibus mit mehrem zu erlernen ist.
Darauß dann männiglich / auch geringen Verstands / vnschwer zu ermessen / das keines wegs Vns / als die Wir jederzeit vnser Gemüt vnd Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried / Ruhe vnd Eynigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch die in der Cron Böhmen / als einem ansehenlichen Churfürstenthumb entstandene Vnruhe gestillet / vnd in Friedtlichen Stand widergebracht werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich anfangs die Waffen den gütlichen
Friedrich V. von der Pfalz: DEr Königl: Mtt: in Böhmen Bericht und Erklärung / wider die vnter dem Nahmen der Käyserl: Maytt: außgangene vnd ferners angedroete / nichtige / wider Rechtliche vnd verbotene Mandata vnd Declarationes die Cron Böheimb betreffendt.. , Prag 1. Juli 1620, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_K%C3%B6nigl_Mtt_in_B%C3%B6hmen_Bericht_und_Erkl%C3%A4rung_07.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)