Seite:Der Königl Mtt in Böhmen Bericht und Erklärung 05.jpg

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in keinem zweiffel / es werde männiglich / Vnpassionirten Ge­müts / deme Vnser sub dato Prag den 20. Octob: (7. Nov:) publicirtes Außschreiben / vnnd die / darinn angezogene Böhmische Deduction Schrifften zur Wissenschafft kommen / zur gnüge eingenommen vnd verstanden haben / auß was hochdringen­den vnvermeydlichen Vrsachen vnd Bewegnussen / nach so mercklich grosser außgestandenen Not / Elend vnd Jammer / vnd dadurch abgezwungenen Defension, so wol mehrbesagter Löbl: Cron Böhmen Ständ / beneben den Incorporirten Landen / zu der / in Götlichen vnd Weltlichen Rechten erlaubten / vnd in Krafft habender Privilegien vnd Herbringens wolbefügten abdication gemüssiget: als auch wir zu acceptirung der / ohn einige vnsere Gedancken / durch eine freye deß Königreichs Böhmen Fundamentalgesetz / Recht vnd Freyheiten zugelassene wahl /der samptlichen darzu erforderten Ständ / vns angetragenen allbereit erledigten Cron bewogen worden: vnd wie Wir bey annehmung derselben / weder auff mehrere Hochheit noch zeitlichen Nutz gesehen/ sondern zuforderst Gottes Ehr / die gemeine Wolfart deß Vaterlandes / vnd so viel möglich / die Conservation dieses ansehenlichen / durch feindlichen Gewalt fast zu grund verderbten Königreichs vnd Churfürstenthumbs / vnd dann so vieler frommen nothleydenden Christen hertzbrechendes flehen vnd seufftzen vor augen gehabt: gestalt Wir dann mit vnserm reinen Gewissen nachmals bezeugen / da Wir bey vns hetten befinden können / daß durch vnsere Außschlagung dieser Offerirten Cron / das im selbigen Königreich entstandene / vnd je lenger je mehr vmb sich fressende Fewr widerumb geleschet / die Landkündige Religionsverfolgung abgeschaffet / die geschwächte Privilegia redintegriret, vnd die Länder vor androhendem Joch vnd Vnterdruckung gesichert: vnd also auch das Röm: Reich / besonders aber wir / vnd andere angrentzende Stände ausser augenscheinlicher gefahr gesetzt werden mögen / das Wir