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auskommen gehabt / jedoch sich damit nicht genügen lassen / sondern mit dem Geitz besessen / grossen Wucher getrieben / den Armen auff den Zinß Geld geliehen / also durch hinderlist / wem er vier Taler vorgestreckt / hat er jme in vier Wochen fünff Taler geben müssen / sonsten hat jn weder einheimischer noch frembder mit nichten geniessen können. Er gedachte nicht / was Gott im dritten Buch Moysi am 25.Capit. saget: Wann dein Bruder zu arm und seine Hände müde würden / stercke jn: Wirst nicht Wucher nemen von jm / sondern Gott deinen HERRN fürchten / das sich dein Bruder bey dir ernehren möge: Dein Geld solt du jm nicht auff Zinß geben / auch nicht darleyhen umb deines Nutzes willen / etc. Und Christus der HErre spricht / Lucæ am 6. Jr solt wol thun und leyhen / und nichts dafur begeren.

Gedachter nun Michael Meltzer in diesem 1603. Jahr / den 15. Januarij am Abend / hat widerpart gehalten mit einem Müller / welcher ist bey dem Städlein Muthenin in der Herrn Mühle / wegen eines Weitzen Maltz / das er jm nicht gar zugestelt hat / welchs der Frawen auch zu Ohren kommen / Allda er vor dem Müller hoch und thewr geschworen / es sey nicht war / sol jn gleich als bald der Teuffel sieden und backen: und die wort hat er gar offt widerholet / endlich damit heim gangen. Aber nach seinem Todt / das er unrecht / und dem Müller zu kurtz gethan / auch der Weitze in seinem Haus befunden.

Den andern Tag den 16. dato / umb 7. Uhr nach mittag / ist der Michael Meltzer aus seinem Zimmer in das Brawhaus gegangen / alldar einem Helffer und dem Lehrknechte befohlen / das sie sollen Brandkohlen nemen / und jme in ein Keller / darin etliche viel Fässer altes Bier gestanden / nachtragen / dann es besorgte sich / das durch grosse Kelte möchte verderbet werden / darumb wolt er es erwärmen. Welches als sie gethan / und zu jm kamen / hat er in eine Stütze das Bier eingelassen / jnen geschenckt und zugetruncken / das sie eine kleine Zeit alldar mit jme waren. Hernach da sie von jm gehen wolten / und jn in Trawrigkeit /