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Papsthumbs entsetzet / vnnd ihm die ewige Gefängnüß zuerkant / wie solches auch weitläufftiger zulesen / im 6. Theil Historischer Chronicken / durch Joannem Ludwig Gottfriden beschrieben.

Also / vnd dermassen / wie gemeldet / seyn die Engerische Dionysianer in die Pfarr- vnd Bürgerkirchen der Newstatt Hervordt / S. Joannis genannt / kommen / vnd biß hiehin darinn geduldet / nach dem dieselbe / als das Liecht deß Evangelij auch allda angangen / vnnd nach Abschaffung der Päpstischen Messe / die Teutsche Messz / Anno 1530. fürs erst darinn celebriert / kein Motus gemacht / sondern sich gutwillig vnd gern submittiert / die Augspurgische Confession mit angenommen / gegen dem Raht / vnnd die Kirchendiener / so allein von dem Raht allda / vnd der Gemein angenommen worden / sich annoch gebührsam bezeigen / vnd vnterweilen ihre Horas cantando ex Psalterio Psalmos Hymnos, et Cantica, so der Augspurgischen Confession / nicht zuwider / halten auch die Ceremonien / so auff Annehmung der Augspurgischen Confession / in allen Kirchen zu Hervordt / für hundert vnd mehr Jahren / angeordnet / gutwillig mit observieren / vnnd deren Kirchen-Ordnung sich accommodieren. Dann / als Anno 1530. fürs erst in der Newstätter Kirchen / wie gesagt / die Teutsche Messz gehalten / ist darauff Anno 1532. gefolget.

Nachdem alle Geistliche in der Statt von einem Ehrnvesten Raht der Statt Hervord / dazumal auff das Rahthauß gefordert / vnnd was sie von der Lehr D. Dreyern / so ein AugustinerMünch gewesen / vnnd was D. Luther gelehret / auch getrieben / hielten / gefraget / die sich / wie sothane Lehr GOTtes Wort gemäß wäre / erkläret: Daß darauff die Kirchen-Ordnung / so auff Ehrngemeltes Rahts Befehl / auffgesetzet / nach Wittenberg geschickt / von D. Bugenhagen revidiert / vnnd allda in Teutscher Sächsischen Westphälischer Spraach gedrucket / Dominica Quasimodogeniti genantes Jahr offentlich in der Altstätter Kirchen / verlesen / vnnd daß derselben nachgesetzet werden solte / verordnet / wie die jetziger Zeit auch also nach an den Son- Feyer- vnd andern Tagen / in allen Kirchen allda observieret vnd gehalten wird. Sonst pflegen gemelte Dionysianer / wann zu Hervordt hohe Stands-Personen / oder andere fürnehme Herrn / ankommen / vnd deß Witekindi, darvon sie gehöret / Reliquias, oder Monumenta zusehen begehren / vorzeigen.

1. Ein alt Buch in Folio / darinn der vier Evangelisten Evangelia auff rein Pergament geschrieben / außwendig ist der Band vberzogen mit Silber / so vergüldet / darinn etliche Figuren vnd Bilder von Helffenbein eingemacht / daherumb gesetzet Onichel / vnd dergleichen Edelgestein mehr: Auch ist darauff zufinden / ein Bildnüß / so Caroli Magni seyn sol: Item / S. Joannis, vnd S. Dionysii.

2. Ein silbern Kästlein / so vergüldet / welches nicht auffgemacht wird / darauff ein grosser Crystall / neben etlichen kleinen / zusehen. Vnter dem grossen auff der einen Seiten / stehet geschrieben: Reliquiae S. Dionysii, S. Mauritii Exyperii: Auff der andern / Laurentii, Vincentii, et aliorum.

3. Ein silbern Crucifix, so vergüldet / darauff ein grosser Rubin / sampt andern mehr / vnnd ein grosser Crystall / vnter welchen zulesen diese Wort: De ligno Domini: Darunter auch zusehen / ein Bildnüß / so Caroli Magni seyn soll.

4. Ein Evangelien-Buch in Quarto, darinn die Evangelia Dominicalia Lateinisch / durch das gantze Jahr / auff ein Pergament geschrieben / auch der Capitularen Juramenta.

5. Ein silberne Tasche / so vergüldet / welche auch nicht auffzumachen.

6. Ein Trinckgeschirr / darauß der König sol getruncken haben / gegen vergifft / von Silber / so vergüldet / darinn ein grosser Jaspis, so außgehölet / einer Handbreyt / darauff geschrieben: Munere tam claro, ditat nos Aphrica raro.

7. Ein grosse Laden / darinn zu sehen etliche Ossa, als ein Hirnschal / vier grosse Arme / vnd Beinknochen / neben andern kleinen Knochen.


Von dem grossen Wedekind / der
Sachsen König / vnd seinem Herkommen.

Nach dem Tod Harminii, der Teutschen berühmbten Fürstens / welcher dem Sachsenland wol vnnd getrewlich vorgestanden / seyn vnter den Herrn / die die Länder regierten / die Angarii, vnd Engerfürsten / die frünembsten worden. Sie hatten ihr Hofflager in diesen Ländern / auff ihrem Fürstlichen Hauß Engern.

Bodo regierte nach den Cheruscern gantz Sachsenland / derowegen ward er ein König der Sachsen genant. Zeugete

Vechtam, oder Wichten: Der zeugete

Wittigisslum, der sich nennet ein Hertzog der Sachsen. Zeugete

Hengistum, einen König in Britannia. Dieser zeugete in Engern

Hatugastum.

Hengistus, ein mächtiger Fürst vnd Herr / war in Sachsen vnd Teutschland der löblichen Thaten berühmbt / vnd bekant / also / daß es in Groß-Britannia erschall / vnd derowegen im 449. Jahr von Vertigerio, König in Britannia, dieweil er von den Scoten vnd Picarden sehr hat betrangt war / zum Capitäin mit seinen Sachsen vnd Angariis, vociert vnnd beruffen worden / ihm mit Hülff zuerscheinen. Darauff hat sich vorgemelter Hengistus, bestellen lassen / vnd dero Behuff auß seinem Fürstenthumb Engern / dieser Oerter / an der Weser vnnd Elbe / vnd sonst in welchen Orten in Sachsen / Rittermässige Leut befunden worden / vnnd die Lust hatten / mit in Britanniam zureysen / darzu zu conscribiren vnd zuvergaddern: Mit diesen Soldaten / Sachsen / vnd Engerischen Landsassen / so Anglo Saxones genannt worden / hat sich der Fürst von Engern / neben seinem Bruder Horsa, auffgemacht / vnd ist mit dreyen langen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Westphaliae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_merian_Westphaliae_081.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)