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mit Accord erobert. Als folgends / daß Ihre Fürstliche Gnaden auch den Pragerischen Frieden annehmen solten / die Schwedischen vermerckten / so haben sie diese nunmehr gar vest gemachte Statt / durch einen Kriegslist / im Frühling deß 1636. Jahrs / in jhren Gewalt gebracht / vnd ferners alleweil behalten. Anno 1644. den 18. vnnd 28. Novembris / als man allhie / einen Proviantmeister zur Erden bestatten sollen / seynd durch einen Donnerschlag / vnd Blitz / deß General Majors / jetzt General Leutenampts / Hanß Christophen von Königsmarck / drey Knaben / in S. Marienkirchen / auff der Abtissin Stul / beschädiget worden / in deme der gröste vnterm Angesicht etwas verbrandt / der Mittelste an der Rechten Seiten / vnnd Arm / wie auch der Jüngste am Rechten Arm Schaden genommen; deroselben Diener aber / nebenst einem Mägdlein / alsbald Tods verfahren / vnnd hingegen die kleineste Tochter / neben der alten Jungfraw / so vmb / vnd bey gedachtem Knaben / gewesen / behütet worden. In der darauff folgenden Nacht / hat sich der Himmel Creutzweiß eröffnet / daß das Fewer vber gedachter Statt / gestanden / vnnd die Schildwache vor deß Herrn General Majors Hoff hell vmbleuchtet; wie in der Franckfurtischen Frühlings Relation deß 45. Jahrs / am 62. Blat / stehet. Der jetzige Bischoff allhie / Herr Frantz Wilhelm / ist auch Bischoff zu Oßnabruck / vnd der Römisch-Catholischen Religion zugethan. Der vorige / Hertzog Christian von Braunschweig / vnnd Lüneburg / war der Augspurgischen Confession. Die Bischoffliche Residentz ist Petershagen. Es gehöret auch hieher Berge an der Weser / oder Hauß zum Berge / so ein Paß / vnd eine Meil Wegs von der Statt Minden gelegen.


Von Carolo Magno, der Francken König / Pipini Sohn / vnd Caroli Martelli Enckeln / welcher Wetekindum der Sachsen König / bekrieget / vnd zum Christlichen Glauben gebracht.

Carolus Magnus hat viel Jahr mit den Sachsen / vnd deren König Witekind gekrieget / vnnd denselbigen etliche mahlen vberwunden: Also / wann König Witekind nach Abzug Caroli, wider abfällig worden / er zu vnderschiedenen malen mit grosser Kriegsmacht wider kommen / denselben getrieben vnd genöhtiget / biß er ihn vnd seine Vnterthanen / die Sachsen vnnd Westphalen / zum Christlichen Glauben gebracht. Hierzu werden nicht vnfüglich gesetzet nachfolgende Wort / so in Atlante Majore, de Westphalia, gefunden werden: Der eintzige Carolus Magnus hat alle diese Völcker / die Westphalen / zum Christlichen Glauben gebracht. Als sie aber offt vnd vielmal von ihm abgefallen / rebellisch worden / vnnd sich seinen Gebotten widersetzet / sahe ihn für gut an / solche ihre Halßstarrigkeit / vnd offtgeübten Meineyd / mit einem grössern Ernst / als bißher geschehen / zustraffen: Bestellete derowegen heimliche Judices vnd Richter / welche auff die Verbrecher vnnd Anführer solten Achtung geben / vnd anbringen / vnnd ließ dieselbige vnverhöret / vnd wider alle Verantwortung / auß dem Land verjagen vnd straffen. Durch welchen Ernst er dann die vbrige in Gehorsam behielte / nach dem sie / nämlich / viel auß den ihrigen / sonderlich auß den Fürnembsten / in den Wälden hin vnd wider an den Bäumen funden hangen / vnnd doch zuvor von keiner Anklag je gehöret hatten. Vnd sagt sonderlich Aeneas Sylyius, (welcher den Namen Pii II. Anno 1458. als er Papst worden / bekommen) es hab solches Gericht / biß auff seine Zeit gewähret / die Weise / die Schuldige zuvervrtheilen / allezeit heimlich gehalten / vnd die Vbelthäter / ohn ihr Vorwissen / vnversehens / vnd wo man sie erwischt / angegriffen / vnd zu der Straaff gezogen worden. Vnd solche Richter / welche diesen Gewalt vom Carolo Magno empfangen / wurden / sagt er / Aeneas ferner / Scabini, oder Schöpffen genennet. Hucusq; Atlas.

Hierüber aber ist darnach eine Reformation / nicht allein durch / weyland / Ertzbischoff Dieterich zu Cölln löblicher Gedächtnüß / als ihm durch Keyser Sigmund befohlen / was zu Arnsberg in Beywesen vieler Graffen / Freyherrn / Ritterschafft / Stolherrn / Freygraffen vnd Freyschaffen gemacht / geordnet / gesetzet / vnnd verkündet worden / sondern auch nachgehend vom Keyser Friderich dem Dritten deß Namens / nach seiner Königlichen Crönung / mit Raht deß Reichs Churfürsten / Fürsten / vnd Ständen / zu Franckfurt Reformation / Ordnung vnnd Constitution gemacht / welche Keyser Maximilianus I. Anno 1495. zu Wormbs confirmiert / ernewert / vnd bekräfftiget: Wie solches alles zuersehen auß der Reformation / oder heimlichen Gerichten / so durch den Hochwürdigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Hermann Ertzbischoffen zu Cölln / vnd Churfürsten / Hertzogen zu Westphalen vnd Engern / Anno 1537. auffgerichtet vnnd publiciert worden. Solch Frey-Schöpffen Gericht / wird auch in der Graffschafft Lippe / auff Confirmation deß Ertzbischoffs von Cölln / vnd dessen Präsidenten zu Arnsberg / durch besondere abgetheilete Sedes vnd Stüle / als zu Wilbasen / Schöttmahe / vnnd Falckenburg / biß auff heutigen Tag solenniter gehalten / vnnd dergleichen in andern Landen vnnd Reichs-Stätten / auch in der Statt Hervord befunden.

Als Carolus Magnus die Sachsen also zum Christlichen Glauben gebracht / stifftet er vnderschiedene Bischthumb / als zu Oßnabruck / Verden / Münster / Bremen / Minden / Paderborn / Hamburg / etc. Theilete auch das Hertzogthumb Engern vnd Westphalen / zwischen dem Rhein vnd Weser / in vnderschiedene Herrschafften / damit die Sachsen also getheilet dem Reich / wie zuvor / vngetheilet / geschehen / keinen Widerstand weiter thun möchten. Vnd zog im Jahr 801. gen Rom / vnd war daselbst vom Papst Leone, deß Namens dem Dritten / zu

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Westphaliae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_merian_Westphaliae_033.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)