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vmbkommen / vnnd viel beschädiget worden seyn; wie in der Franckfurtischen Herbst-Relation Latomi, de Anno 1634. p. 85. vnd bey andern / zulesen. Nahend dieser Statt / ligt der fürnehme vnnd berühmbte Flecken Gerißheim.


Embden.

Von dieser weitberühmbten Statt / von welcher das Land herumb / das Embderland / oder die Graffschafft Embden / ins gemein aber Ost-Frießland genennet wird. Hat Ubbo Emmius de Rebus Frisicis lib. 14. p. 210. vnd in libro de Statu Reipublicae, et Ecelesiae in Frisia Orientali fol. 7. seqq. weitläufftig geschrieben; darauß wir / Kürtze halber / allein folgendes vermelden wollen.

Es ist diese Statt / so Emmius d. fol. 7. Universae Frisiae Ocellum titulieret / vor Zeiten Emetha genant worden / die allbereyt vmb das Jahr 1275. Statt-Gerechtigkeit gehabt / wiewol es ein kleines Stättlein / in geringe enge Mawren eingeschlossen / gewesen. Man hat sich schon vmbs Jahr 1245. in der gantzen Nachbarschafft deß Emethenischen Gewichts / vnd Müntz / gebraucht. Es ligt Embden gar schön / vnd hat einen luftigen fruchtbaren Boden herumb / vnd auff einer Seiten die Embs / so langs an die Mauren stosset / vnd mit dem Sinu Dullarto, oder Dollert, einen weiten Prospect vber das Wasser machet / zwischen welchen beyden aber / der Embs / vnd dem Dollert / die Insul Nessa ist / so vngefehr drey tausend Schritt im Vmbkreyß hat / vnd einen gar bequemen Port / vnnd Schiffstellung vervrsachet / dergleichen in Teutschland schwärlich zufinden. Vnnd kompt in den gedachten Dollert / (welchen die durch deß Meeres Gewalt zerrissene Dämme vervrsachet haben) die Aha, oder Ea, so sich vor Zeiten in die Embs ergossen. Es vermischt zwar die Embs / vnter Borsum, ihre Wasser mit diesem Dollert; aber / wann man ihren Gang ansiehet / so wendet sie sich schnell / vnnd kompt nach Embden an die Stattmawer / vnnd von dannen auff zwantzigtausend Schritt in den Oceanum. Der Vmbkreyß der Statt / ist ein wenig kleiner / als der Statt Gröningen; aber sie ist sehr Volckreich / mit einem grossen Wall / vnnd mehrertheils doppelten / vnd breyten Graben / gegen dem Land: Von Mittag aber / da sie die besagte Embs / hat / mit einer Mawer vmbgeben: Vnd welches das fürnehmbste / so kan sie die Canäl / deren etliche in der Statt / hinauß leyten / vnnd das Land mit Wasser vberschwemmen / vnd ohne Mühe den Feind / entweder von der Statt gäntzlich / oder doch in die Enge treiben. Auß diesen Canälen / auff welchen die mittelmässige beladene Schiff / vnd die grosse ohne Last / in die Statt gebracht werden können / wird der / so den grösten / vnd schönesten Theil der Statt durchgehet / vnd bey dem Rahthauß einen Brücken hat / Delff genant. Es gibt stattliche Häuser allhie / vnd ist das besagte newe Rahthauß / mit sehr grossem Vnkosten / vnd gar schön / mit einem lustigen / vnd hohen Thurn / erbawet. An der Embs / aber innerhalb der Stattmawren / ist deß Graffen Schloß; wiewol die Bevestungen gegen der Statt nunmehr hinweg seyn / der Graben eben gemacht / auch die Vorstatt Valdera, so vorhin der Grafen gewesen / jetzt auch vnter deß Rahts Gebieth / vnd mit der Statt vereiniget / vnnd der Wall / so vorhin darzwischen war / gantz eingerissen / vnd dem Boden gleich gemacht / deß Graffen Gewalt eingezogen / hergegen der Statt Freyheit / wie sie zwar darfür helt / gemehret / auch dem Raht die Vorstätte vnterwürffig gemacht. Vnd obwoln der Graff von Embden / oder Ost-Frießland / in dem Schloß / einen Vogt / oder Drosten / hat / so erstreckt sich doch sein Gewalt nicht vber die Bürger / sondern vber die Bawren / so vnter solcher Vogtey begriffen. Vnd ist An. 1616. die Statt vom Raht noch mehrers bevestiget / auch vmb ein gutes erweitert worden. Damit aber von Veränderung deß Regiments allhie man etwas mehrers habe / so ist zuwissen / daß an diesem Ort sich mit der Zeit / die Abdenii vmb die Herrschafft angenommen / auß denen der Erste Wiardus sich einen Drosten / die folgende aber Hautling / so höher ist / genannt. Den letzten haben die Hamburger vnterdruckt / vnnd gleichwol der Statt die Freyheit gelassen. Wie dann die ersten Graffen von Ost-Frießland / die Burgermeister vnd Rahtsherrn zu Embden / ihre Freunde / im Zuschreiben / geheissen / biß es dahin kommen / daß sie sich der Graffen Diener genannt. Daher Anno 1595. Vnruhen entstanden / vnd wurde selbiger alte Raht von den Bürgern abgesetzt / vnd ein Newer von vier Bürgermeistern / deren Einer ein Vierthel Jahr regiert / vnd acht Rahtsherrn / erwehlet; zu denen hernach viertzig seyn gesetzt / vnnd die Sach zu Delffsil / mit grossen Freyheiten der Statt / vertragen / vnnd vom Keyser Rudolpho II. Anno 97. confirmiert worden; darauff die Statt Anno 99. dem Graffen Ennoni gehuldet. Weiln aber sein Cantzler / Thomas Frantzius, ihn hernach angefrischet / so ist es zu einem Krieg kommen / dardurch das Land vbel verderbt worden. Vnd haben sich die Conföderierten Niderländer interponiert / vnnd die Sach Anno 1603. noch mit grösserm der Statt Vortheil beygelegt. Vnd als besagter Cantzler / wider Vnruhen anfieng / so haben sie Anno 1611. alles zur Richtigkeit gebracht: Hergegen aber da einen Fuß gesetzt / vnd sonderlich / Anno 1623. als der Graff von Tilly der Enden ankommen / in die 1600. Mann anfangs

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Westphaliae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_merian_Westphaliae_021.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)