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mehr in einer infernalischen Lust an Intrigue und Lüge als in jedem andern Grund von Leidenschaft, Leichtsinn oder Sinnlichkeit hat; – eine Untreue die es vermag das tödtlich beleidigte Weib in bethörenden Taumel geflissentlich einzuwiegen und ihr thränenvolles Auge mit zärtlichen, glühenden Küssen zu schließen damit sie den Verrath nicht gewahr werde – eine solche ist keine gemeine Untreue mehr, sondern eine Missethat! .… eine von den Missethaten für die es kein strafendes Gesetz, keinen Richter und keinen Rächer giebt als Gott allein – und das Herz des Weibes. Das meine hat über Dich gerichtet. Du darfst mir kein Beispiel anführen, darfst nicht sprechen: Diese hat Das verziehen, und Jene Jenes! – Es giebt Momente wo allgemeine Regeln, Gesetze und Beispiele kraftlos sind, und wo es Jeder nur mit dem ewigen Recht zu thun hat, welches ihm von Gott verliehen ist um sich bei Lebens und Todesfragen daran zu halten. Und dies ewige menschliche Recht nehme ich in Anspruch um Dir abermals zu erklären, daß ich mich Dir gegenüber für völlig frei halte, nachdem Du unsern Bund gebrochen hast.“

„Jezt, nachdem Du Dich weitläufig genug über meine Missethat ereifert hast, nahm Eustach spöttisch das Wort, muß ich Dir denn doch bemerken,

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Ida von Hahn-Hahn: Zwei Frauen. Zweiter Band. Berlin 1845, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zwei_Frauen_(Hahn-Hahn)_v_2.djvu/092&oldid=- (Version vom 31.7.2018)