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und 198, entschloß ich mich, die bei der Bearbeitung der ersten Auflage leider übersehenen Drucke nach den Wiener Originalen, die F. Philippi einige Jahre zuvor veröffentlicht hatte, zur Grundlage zu nehmen. Zu diesem Zwecke unterzog sich mein Freund, Herr Archivrat Dr. R. Arnold in Osnabrück, der großen Mühe einer Vergleichung meines Textes beider Instrumente mit der Ausgabe Philippis. Die Verbesserung einzelner Fehler der Texte ermöglichten teils die anderen Drucke, teils aber auch die von der Direktion des Königlichen Reichsarchivs zu Stockholm auf eine Reihe von Anfragen über Lesarten des in Stockholm befindlichen Originals des Osnabrücker Instruments in der liebenswürdigsten Weise erteilten Auskünfte. In Nr. 198 sind die in der ersten Auflage eingesetzten Paragraphenzahlen der Ausgabe von H. Vast wieder beseitigt und durch die der älteren Ausgaben ersetzt.

Die Korrektur mit dem Manuskript sowie die Umarbeitung der Inhaltsverzeichnisse übernahm Herr Referendar Fritz Salomon, eine genaue Nebenkorrektur der Bogen des zweiten Teils las Herr Dr. Hans Stäbler, und R. Arnold hatte auch diesmal wieder die Güte, sämtliche Bogen einer letzten Durchsicht zu unterziehen. Dem freundlichen Entgegenkommen des Herrn Verlegers verdankt die neue Auflage den gegenüber der alten erheblich klareren Druck, der sich namentlich in den in Petit gesetzten Stücken in erfreulicher Weise bemerkbar macht. Ihm, wie allen im vorstehenden einzeln genannten Behörden und Einzelpersonen, die mich bei der Bearbeitung und dem Druck dieser Auflage in so reichem Maße unterstützt haben, spreche ich meinen herzlichsten Dank aus, ganz besonders aber dem Herrn Referendar Salomon, der mir bei der Bearbeitung wie beim Druck stets hilfreich zur Seite gestanden hat. Zu Dank verpflichtet bin ich auch den Herren Verfassern der durchweg wohlwollenden Besprechungen des Werkes in wissenschaftlichen Zeitschriften. Nur in der, im übrigen sehr freundlichen, Anzeige des Herrn Kollegen Keutgen in der Historischen Vierteljahrsschrift VIII (1905), S. 428 ff. trifft mich ein scharfer Tadel, wegen der Anwendung der deutschen Frakturschrift für die deutschen Texte des zweiten Teils. Wenn Keutgen meint, daß die deutsche Schrift hier keine Daseinsberechtigung habe, so bedaure ich, betonen zu müssen, daß ich auch heute noch genau der gegenteiligen Ueberzeugung bin, einer Ueberzeugung, die sich in den letzten Jahren immer mehr Boden bei den gelehrten Berufsgenossen erworben hat. Ich hoffe noch zu erleben, daß die deutsche Schrift allgemein wieder in die Stelle eingesetzt wird, die sie fast vier Jahrhunderte im deutschen Schriftwesen eingenommen hat, und die sie aus historischen und ästhetischen Gründen, vor allem aber wegen ihrer heute fast allgemein wieder anerkannten leichteren Lesbarkeit gegenüber der die Augen verderbenden Antiqua in vollem Maße verdient.


Berlin-Steglitz, den 29. November 1912.

Karl Zeumer.


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Karl Zeumer: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit. Tübingen 1913, Seite XI. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zeumer_V2_p011.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)