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Aus dem Vorwort zur ersten Auflage.

Den Wunsch nach einer Sammlung wie die vorliegende empfand ich oft bei akademischen Uebungen über die Geschichte der Reichsverfassung. So nützlich die Sammlung der ausgewählten Urkunden zur Erläuterung der Verfassungsgeschichte Deutschlands im MA. von Altmann und Bernheim auch sonst ist; für diesen Zweck reichte sie schon der zeitlichen Begrenzung wegen nicht aus. Meiner Absicht, selbst eine solche Sammlung zu schaffen, kam die Aufforderung des Herausgebers dieser Quellensammlungen, einen verfassungsgeschichtlichen Band zu bearbeiten, entgegen. Der Plan des Herrn Kollegen Triepel war freilich auf eine Sammlung, welche sich auf die gesammte deutsche Verfassungsgeschichte beziehen sollte, gerichtet. Doch glaubte ich nur in der Beschränkung auf die Reichsverfassung und auf die Zeit seit etwa 1100 auf dem gebotenen Raume etwas Brauchbares schaffen zu können. Auf dieser Grundlage übernahm ich dann die Bearbeitung.

Die zeitliche Begrenzung bedarf einiger Worte der Begründung. Daran mögen sich die notwendigsten Bemerkungen über die Auswahl, Anordnung und Behandlung der Texte schließen.

Meine Absicht war von vorn herein auf die Geschichte der Reichsverfassung seit der Stauferzeit gerichtet. In der Stauferzeit haben sich wesentliche Veränderungen in den Grundlagen und dem Aufbau der Reichsverfassung vollzogen, die meist mit dem völligen Durchdringen der lehnrechtlichen Anschauungen in Zusammenhang stehen, zum Teil aber auch, wie das Emporkommen der Städte, auf dem gleichzeitig eintretenden wirtschaftlichen Aufschwung des Volkes beruhen. Die unmittelbaren Einwirkungen der königlichen Gewalt auf das gesammte Reichsgebiet wurden mehr und mehr eingeschränkt. Die Fürsten und Herren erlangten die Landeshoheit in ihren Gebieten. Sie wurden in noch ganz anderer Weise als früher Zwischenglieder zwischen dem Reichsoberhaupte und dem Boden und dem Volke des Reichs. Beinah königliche Gewalt erlangten die größeren Fürsten. Sie wurden fast selbständige Glieder, ja die anerkannten Säulen des Reiches. Damals begann die Umbildung der Reichsverfassung zur ständischen Monarchie, über welche hinaus die weitere Entwicklung des ständischen Elements dann später das Reich zunächst zum Staatenbunde umwandelte, um es schließlich ganz auseinander zu sprengen.

Noch ein anderer Grund bewog mich, gerade mit der Stauferzeit zu beginnen. Erst seit dieser Zeit gibt es im eigentlichen Sinne Quellen des Reichsstaatsrechts: Reichsgesetze und Urteile des Reichshofes mit reichsgesetzlicher Geltung. Erst damit wird eine Sammlung der Denkmäler des Reichsstaatsrechts überhaupt möglich. Für die frühere Zeit, in der die königliche Gewalt auf die Herstellung allgemeiner Ordnungen verzichtete und sich mit der Schaffung von Sonderrecht durch Erteilung von Privilegien begnügte, könnte eine Sammlung der Quellen für die Geschichte der Reichsverfassung nur aus einer Unzahl von Auszügen aus Urkunden und zeitgenössischen Schriftstellern bestehen. Eine solche zu geben entsprach aber nicht meiner Absicht.

Da einzelne Stücke von rein oder überwiegend reichsrechtlichem Inhalt bereits aus der Zeit der letzten salischen Kaiser vorhanden waren, deren Aufnahme wünschenswert schien,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit. Tübingen 1913, Seite V. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zeumer_V2_p005.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)