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halber eben so sehr, als wegen des eigenen Interesse des französischen Kaiserstaates, die Aufrechterhaltung der neuen Ordnung der Dinge in Deutschland und die Befestigung der inneren und äußeren Ruhe sich angelegen seyn lassen werden. Daß diese kostbare Ruhe der Hauptzweck des rheinischen Bundes ist, davon finden die bisherigen Reichsmitstände der Souverains, in deren Namen die gegenwärtige Erklärung geschieht, den deutlichen Beweis darin, daß jedem unter ihnen, dessen Lage ihm eine Theilnahme daran erwünschlich machen kann, der Beitritt zu demselben offen gelassen ist.

Indem wir uns dieses höchsten und hohen Auftrags hierdurch schuldigst entledigen; so haben wir zugleich die Ehre, die Versicherung der hochachtungsvollsten Ergebenheit hinzuzufügen, womit wir sind

  Eurer Excellenzien, Hochwürden, Hoch-, Hochwohl- und Wohlgebornen

Regensburg, den 1. August 1806.   gehorsamst-ergebenste

  Freiherr von Rechberg, Ihrer königlichen Majestät von Baiern geheimer Rath und bisheriger Comitial-Gesandter.

  Freiherr von Seckendorf, Ihrer königlichen Majestät von Würtemberg Staatsminister und bisheriger Comitial-Gesandter.

  Churfürstlich-Reichs-Erzkanzlerischer Staatsminister und Directorial-Gesandter, Freiherr von Albini.

  Der churfürstlich Badensche Gesandte, Albrecht Freiherr von Seckendorf.

  Landgräflich Hessischer Gesandter, Freiherr von Türkheim.

  Edmund Freiherr von Schmitz-Grollenburg, Seiner hochfürstlichen Durchlaucht zu Hohenzollern-Hechingen und des hochfürstlichen Gesammthauses Hohenzollern Gesandter.

  Weihbischof und Domdechant von Wolf, als Salm-Kyrburgischer-Comitial-Gesandter.

  Von Mollenbec, von wegen Seiner hochfürstlichen Durchlaucht zu Isenburg.



Nr. 217. (188). Erklärung des Kaisers Franz II. über die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone. - 1806, Aug. 6.

Corpus Iuris Confoederationis Germanicae I, S. 71 f.

Wir Franz der Zweite, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, Erbkaiser von Oesterreich etc., König in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Croatien, Dalmazien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jerusalem, Erzherzog zu Oesterreich etc.

Nach dem Abschlusse des Preßburger Friedens war Unsere ganze Aufmerksamkeit und Sorgfalt dahin gerichtet, allen Verpflichtungen, die Wir dadurch eingegangen hatten, mit gewohnter Treue und Gewissenhaftigkeit das vollkommenste Genüge zu leisten, und die Segnungen des Friedens Unsern Völkern zu erhalten, die glücklich wieder hergestellten friedlichen Verhältnisse allenthalben zu befestigen, und zu erwarten, ob die durch diesen Frieden herbeigeführten wesentlichen Veränderungen im deutschen Reiche es Uns ferner möglich machen würden, den nach der kaiserlichen Wahlcapitulation Uns als Reichs-Oberhaupt obliegenden schweren Pflichten genug zu thun. Die Folgerungen, welche mehreren Artikeln des Preßburger Friedens gleich nach dessen Bekanntwerdung und bis jetzt gegeben worden, und die allgemein bekannten Ereignisse, welche darauf im deutschen Reiche Statt hatten, haben Uns aber die Ueberzeugung gewährt, daß es unter den eingetretenen Umständen unmöglich seyn werde, die durch den Wahlvertrag eingegangenen Verpflichtungen ferner zu erfüllen: und wenn noch der Fall übrig blieb, daß sich nach fördersamer Beseitigung eingetretener politischer Verwickelungen ein veränderter Stand ergeben dürfte, so hat gleichwohl die am 12. Julius zu Paris unterzeichnete, und seitdem von den betreffenden Theilen begnehmigte, Uebereinkunft mehrerer vorzüglichen Stände zu ihrer gänzlichen Trennung von dem Reiche und ihrer Vereinigung zu einer besondern Conföderation, die gehegte Erwartung vollends vernichtet.

Bei der hierdurch vollendeten Ueberzeugung von der gänzlichen Unmöglichkeit, die Pflichten Unseres kaiserlichen Amtes länger zu erfüllen, sind Wir es Unsern Grundsätzen und Unserer Würde schuldig, auf eine Krone zu verzichten, welche nur so lange Werth in Unsern Augen haben konnte, als Wir dem von Churfürsten, Fürsten und Ständen und übrigen Angehörigen des deutschen Reichs Uns bezeigten Zutrauen zu entsprechen und den übernommenen Obliegenheiten ein Genüge zu leisten im Stande waren.

Wir erklären demnach durch Gegenwärtiges, daß Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde durch die Vereinigung der conföderirten rheinischen Stände als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich losgezählt betrachten

Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit.Tübingen: Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1913, Seite 538. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zeumer_V2_538.jpg&oldid=- (Version vom 9.4.2019)