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Königliches Staatsarchiv Stuttgart: Wirtembergisches Urkundenbuch Band 1

nicht als richtig erwiesen hat. [1] Allerdings sind aber auch einige der Aufmerksamkeit der Redaction entgangen, welche daher dem Nachtrage vorzubehalten waren.

Die Bearbeitung der Urkundentexte für den Druck geschah nach folgenden Grundsätzen:

1) Sind sämmtliche Abkürzungen der Regel nach ohne weitere Bemerkung aufgelöst worden.

2) Sind sämmtliche Eigennamen und die Anfangsworte neuer Sätze gross, die übrigen klein geschrieben.

3) Wurden v und u durchaus nach ihrer jetzigen Bedeutung gesetzt, so dass z. B. nicht uir und vniuersitas oder uvlgo, wenn es im Original so steht, gedruckt wurde, sondern vir, universitas und vulgo. Dagegen hat diese Veränderung bei Eigennamen nicht stattgefunden.

4) Ist die Interpunction der jetzigen angepasst worden, jedoch mit Berücksichtigung der vorgefundenen, wo ihr irgend ein Werth beigelegt werden konnte. Dabei war es mehr auf Verdeutlichung als auf strenge Folgerichtigkeit abgesehen.

5) Unbedeutende Versehen der Grundtexte sind berichtigt worden, jedoch die geschehene Berichtigung entweder durch Einschliessung der ergänzten Stelle in [], wo eine solche im Texte zu ergänzen war, oder durch Angabe der Originallesart unter dem Texte, wo eine Aenderung nothwendig schien, kenntlich gemacht. Hin und wieder sind unbedeutende Schreibfehler oder auffallende Schreibweisen in sonst richtig geschriebenen Urkunden, zum Zeichen dass diess nicht etwa Versehen im Abdrucke, cursiv gedruckt worden.

Im Uebrigen ist der Text der jedesmal benützten Quelle auf das Gewissenhafteste beibehalten, und es ist namentlich auf die Correctur die genaueste Sorgfalt verwendet worden, so dass im Zweifel nicht auf einen Druckfehler, sondern auf einen Irrthum im zu Grunde liegenden Texte zu schliessen ist.

Das eingeschlagene Verfahren fand mit Rücksicht auf die Bequemlichkeit des Lesers und die Erleichterung der allgemeinern Verständlichkeit statt.

Dabei wird in Beziehung auf die unter nr. 2 und 4 angegebenen Veränderungen folgendes bemerkt.

  1. Ob die Deutung bei der ersten Urkunde zutreffe, ist nicht ausser Zweifel. Wenigstens wird das darin genannte Ahornineswanc oder Athorinswanic von Einigen auf Aawangen im Kant. Thurgau bezogen.
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Königliches Staatsarchiv Stuttgart: Wirtembergisches Urkundenbuch Band 1. Stuttgart 1849, Seite X. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Wirtembergisches_Urkundenbuch_1_p_015.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)