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Königliches Staatsarchiv Stuttgart: Wirtembergisches Urkundenbuch Band 1

Vorrede

Das Urkundenwerk, dessen erster Band hiemit veröffentlicht wird, soll seinem Plane nach die wirtembergischen Urkunden von ihrem frühesten Vorkommen an, vorerst bis zum Jahre 1313, in möglichst vollständiger Anzahl, nach der Zeitfolge geordnet enthalten.

Bis 1268 ist das Material vollständig gesammelt und geordnet, die Periode bis 1313 ebenfalls in Angriff genommen.

Unter wirtembergischen Urkunden sind für die älteste Zeit auch solche verstanden, in welchen überhaupt der Name des Stammhauses genannt wird, und für die ganze Periode alle, in welchen in Beziehung auf irgend einen Bestandteil des Landes in seinem heutigen Umfange eine (rechtliche) Bestimmung sich findet.

Nur Urkunden und Aufsätze, die von Anfang an den Zweck hatten, als solche zu gelten, sind Gegenstand der Sammlung. Ueberlieferungen anderer Art, abgekürzte oder überarbeitete Urkunden, Bruchstücke, Notizen daraus liegen ausser dem Bereiche ihres Planes und sind der Regel nach ausgeschlossen. Die sog. Traditions- oder Schenkungsbücher wirtembergischer Stifter und Klöster, welche neben vollständigen Urkunden auch Auszüge und Ueberarbeitungen von Urkunden enthalten, sind, so weit diess der Fall ist, als eine Urkunde betrachtet, und die vermuthete oder wirkliche Zeit, in welcher ein solches Buch der Hauptsache nach redigiert wurde, als die Zeit ihrer Ausfertigung angenommen. Um jedoch die chronologische Folge durch Aufnahme solcher grösseren Stücke nicht zu unterbrechen, sind

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Königliches Staatsarchiv Stuttgart: Wirtembergisches Urkundenbuch Band 1. Stuttgart 1849, Seite V. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Wirtembergisches_Urkundenbuch_1_p_010.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)