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Wilhelm Hauff: W. Hauffs Werke

zu lachen; oder irgend ein böser Mensch hatte mir die Komödie in Mainz vorgespielt, um das Manuskript in meine Hände zu bringen, und der Teufel selbst trat jetzt als erbitterter Kläger auf; oder drittens, das Manuskript kam wirklich vom Teufel, und ein müßiger Kopf wollte jetzt den Satan spielen und mich in seinem Namen verklagen.

Ich ging zu einem berühmten Rechtsgelehrten und trug ihm den Fall vor. Er meinte, es sei allerdings ein fataler Handel, besonders weil ich keine Beweise beibringen könne, daß das Manuskript von dem echten Teufel abstamme, doch er wolle das Seinige thun und aus der bedeutenden Anzahl Bücher, die seit Justinians Corpus juris bis auf das neue birmanische Strafgesetzbuch über solche Fälle geschrieben worden seien, einiges nachlesen.

Das juridische Stiergefecht nahm jetzt förmlich seinen Anfang. Es wurde, wie es bei solchen Fällen herkömmlich ist, so viel darüber geschrieben, daß auf jeden Bogen der Memoiren des Satan ein Ries Akten kam, und nachdem die Sache ein Vierteljahr anhängig war, wurde sogar auf Unrechtskosten eine eigene Aktenkammer für diesen Prozeß eingeräumt; über der Thüre stand mit großen Buchstaben: „Acta in Sachen des persischen G. H. R. Teufels gegen Dr. H–f, betreffend die Memoiren des Satan.“

Ein sehr günstiger Umstand für mich war der, daß ich auf dem Titel nicht „Memoiren des Teufels“, sondern „des Satan“ gesagt hatte. Die Juristen waren mit sich ganz einig, daß der Name Teufel in Deutschland sein Familienname sei, ich habe also wenigstens diesen nicht zur Fälschung gebraucht; Satan hingegen sei nur ein angenommener, willkürlicher, denn niemand im Staate sei berechtigt, zwei Namen zu führen. Ich fing an, aus diesem Umstand günstigere Hoffnungen zu schöpfen, aber nur zu bald sollte ich die bittere Erfahrung machen, was es heiße, den Gerichten anheimzufallen. Das Referat in Sachen des et cetera war nämlich dem berühmten Justizrat Wackerbart in die Hände gefallen, einem Mann, der schon bei Dämpfung einiger großen Revolutionen ungemeine Talente bewiesen hatte, und neuerdings sogar dazu verwendet wurde, bedeutende Unruhen in einem Gymnasium zu schlichten. Stand nicht zu erwarten, daß [335] ein solcher berühmter Jurist meine Sache nur als eine cause célèbre ansehen, und sie also handhaben werde, daß sie gleichviel, wem von beiden Recht, ihm am meisten Ruhm einbrächte? Hiezu kam noch der Titel und Rang meines Gegners; Wackerbart hatte seit einiger Zeit angefangen, sich an höhere Zirkel anzuschließen, mußte ihm da ein so wichtiger Mann, wie ein persischer geheimer Hofmann, nicht mehr gelten als ich Armer?

Es ging, wie ich vorausgesehen hatte. Ich verlor meine Sache gegen den Teufel. Strafe, Schadenersatz, aller mögliche Unsinn wurde auf mich gewälzt, ich wunderte mich, daß man mich nicht einige Wochen ins Gefängnis sperrte oder gar hängte. Man hatte hauptsächlich folgendes gegen mich in Anwendung gebracht:


Entscheidungs-Gründe

zu dem vor dem Kriminalgericht Klein-Justheim unter dem 4. Dezember 1825 gefällten Erkenntnis in der Untersuchungssache gegen den Dr. ....f wegen Betrugs.

1) Es ist durch das Zugeständnis des Angeklagten erhoben, daß er keine Beweise beizubringen weiß, daß die von ihm herausgegebenen Memoiren des Satan wirklich von dem bekannten, echten Teufel, so gegenwärtig als Geheimer Hofrat in persischen Diensten lebt, herrühre. Ferner hat der Angeschuldigte ....f zugegeben, daß die in den öffentlichen Blättern darüber enthaltene Ankündigung mit seinem Wissen gegeben sei.

2) Die letztgedachte Ankündigung ist also abgefaßt, daß hieraus die Absicht des Verfassers, die Lesewelt glauben zu machen, daß „die Memoiren des Satan“ von dem wahren, im Alten und Neuen Testament bekannten und neuerdings als Schriftsteller beliebten Teufel geschrieben sei, nur allzu deutlich hervorleuchten thut.

3) Durch diese Verfahrungsart hat sich der Angeklagte ....f eines Betruges, alldieweilen solcher im allgemeinen in jedweder auf inpermissen Commodum für sich oder Schaden anderer gerichteten unrechtlichen Täuschung anderer, entweder indem man falsche Thatsachen mitteilt oder wahre dito nicht angibt – besteht; oder um uns näher auszudrücken, da hier die Sprache von

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Wilhelm Hauff: W. Hauffs Werke. Bibliographisches Institut, Leipzig, Wien 1891–1909, Seite 334–335. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Wilhelm_Hauff_Bd_2_169.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)