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häßlichen Schnurrbärten aufmarschirten und links Advokaten, Instruktionsrichter und Landgerichtsräthe – alles Leute, die am Abend, im Wirthshause, bei einer Flasche Wein ganz manierlich aussehen – in langen, wallenden Talaren, mit weißen Beffchen und altmodischen, höchst schauerlichen Mützen vorbeispazierten: da regte sich mit einem Male eine gewisse Stimme in der Seele des Angeklagten und sprach: „Wehe dir, wenn du etwas Böses gethan hast; mit der heiligen Themis ist nicht zu spaßen!“

Doch was soll ich meinen Lesern die Gemüthsbewegungen des unglücklich-glücklichen Verfassers noch weiter schildern –? Was geht meine Leser der Verfasser an? – – wenden wir uns daher zu dem Prozesse selbst.

Die Anklage lautet auf Verläumdung. Cervantes verläumdete den Don Quixote, Louvet verläumdete den Chevalier Faublas, ich soll den Ritter Schnapphahnski verläumdet haben. Das ist schrecklich!

Hat man den Cervantes gehängt? Nein. Hat man den Louvet guillotinirt? Nein. Wird man mich köpfen? Wer weiß es? Es wäre Schade um mich. Es giebt nichts schlimmeres auf Erden, als wenn man den Kopf verliert.

Einstweilen besitze ich ihn noch, und hin und her habe ich mich besonnen, ob es wohl schon je so etwas

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Georg Weerth: Leben und Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski. Tübingen 1849, Seite 005. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Weerth_Schnapphahnski_005.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)