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demselben auslöseten, mußten sie zur Strafe, nebst Erlegung einer großen Summe Geldes, ein neues Gewölbe in dem Dome zu Schwerin bauen, und daran schreiben lassen, daß sie das hätten bauen müssen um ihrer Missethaten willen. Und dann wurde ihnen zur Strafe angesetzt, daß zu ewigen Zeiten kein Bischof von Schwerin in der Stadt sollte Messe lesen, und daß keinem Todten die Vigilien sollten gesungen, sondern nur heimlich im Hause gesprochen werden, wie oben gesagt ist. Solche Strafe hat gedauert, bis daß Doctor Martin Luther eine andere Ordnung gemacht hat.

Kantzow, Pomerania, I. S. 439-444.
Micrälius, Altes Pommerland, I. S. 274. 275.


104. Der Landvogt Barnekow.

In der Mitte des funfzehnten Jahrhunderts lebte in der Stadt Stralsund, welche sich gerade damals, wieder durch ihre Widersetzlichkeit gegen ihren Landesfürsten auszeichnete, ein Bürgermeister, Namens Otto Fuge, ein eben so unruhiger, als herrschsüchtiger und gewaltthätiger Mann. Die Stadt hatte, in Folge mannigfacher Unruhen, kaum dem Herzoge von Neuem gehuldigt, als er es schon wieder unternahm, sie gegen denselben aufzuwiegeln. Er schrieb zu dem Ende einen Landtag nach Stralsund aus, wozu er Abgeordnete aus den übrigen Städten und die Eingesessenen vom Adel des Landes entbot.

Als der Herzog Wartislav IX. von diesem Landtage erfuhr, befahl er seinem Rathe, dem Landvogt auf Rügen, Raven Barnekow, sich nach Stralsund zu begeben, um das Betragen der zusammenberufenen Stände zu beobachten, und zu sehen, was Otto Fuge werde beschließen lassen. Die Versammlung der Abgeordneten fand statt auf dem offnen Markte, wo sich große Haufen von Menschen zusammengefunden

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Jodocus Donatus Hubertus Temme: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Nicolaische Buchhandlung, Berlin 1840, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Volkssagen_Pommern_141.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)