Seite:De Thalia Band3 Heft12 064.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.

von Gesetzgebung und Gesetzvollziehung aus ihrem Chaos gerissen, und in glücklicher Ordnung fürs allgemeine Wohl zusammengereiht. Mit neuen Begriffen mehr noch, als mit Lorbeern geziert, eilten sie zurück in ihr Vaterland, und es war schwer zu glauben, daß sie hier im Kampf für ungerechte Gewalt das Schwerdt entweihn würden, das sie auf fernem Boden für Freiheit gezückt hatten. So kam aus Philadelphia die Lehre, daß blinder Gehorsam nicht in allen Fällen unumschränkte Pflicht des Kriegers sei, weil unverbrüchliche Treue zwar immer dem Könige, aber nicht immer dem Despoten gebiehrt, und weil der Soldat um seiner Uniform willen nicht aufhört, Bürger zu seyn.

Noch einen andern Einfluß hatte dieser Krieg auf die Zukunft durch die Erschöpfung der Finanzen, die er veranlaßte, und die unheilbar ward, da höfische Arglist Nekern von ihrer Verwaltung entfernt hatte. Die Vorsehung wollte, daß Untreue und Unordnung ihre höchste Stufe erreichen sollten, damit gegen das überhandnehmende Uebel keines jener unkräftigen Hülfsmittel mehr angewendet würde, welche zwar für den Augenblick seinen Ausbruch verhindern, aber nur um so gefährlicher den Stoff der Krankheit in die Eingeweide des Staats zurückdrängen.

Allein noch immer war die willkührliche Gewalt fest auf den langen Besitz und die lange Gewohnheit der

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1790–1791, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band3_Heft12_064.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)