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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.

wo uns jeder vorübergehende ungerufen gegen einen Beleidiger in Schutz nähme. Aber wie sehr würde unser Vergnügen verlieren, wenn uns zugleich dabey gesagt würde, daß er so schön habe handeln müssen.

Ein andres Gesetz, welches Solon gab, erklärt denjenigen für ehrlos, der bei einem bürgerlichen Aufruhr neutral bleibe. Auch bei diesem Gesetz lag eine unverkennbare gute Absicht zum Grunde. Dem Gesetzgeber war es darum zu thun, seinen Bürgern das innigste Interesse an dem Staat einzuflößen. Kälte gegen das Vaterland war ihm das hassenswürdigste an einem Bürger. Neutralität kann oft eine Folge dieser Kälte seyn; aber er vergaß, daß oft das feurigste Interesse am Vaterland diese Neutralität gebietetalsdann nehmlich, wenn beide Parteien unrecht haben, und das Vaterland bei beiden gleich viel zu verlieren haben würde.

Ein andres Gesetz des Solon verbietet, von den Todten übel zu reden; ein andres, an öffentlichen Oertern wie vor Gericht, im Tempel oder im Schauspiel, einem Lebenden böses nachzusagen. Einen Bastard spricht er von kindlichen Pflichten los, denn der Vater, sagt er, habe sich schon durch die genossene sinnliche Lust bezahlt gemacht; eben so sprach er den Sohn von der Pflicht frey seinen Vater zu ernähren, wenn dieser ihn keine Kunst hätte lernen lassen. Er erlaubte Testamente zu machen, und sein Vermögen nach Willkühr

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1790–1791, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band3_Heft11_072.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)