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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.

Alle Atheniensischen Bürger mußten sich einer Schätzung des Vermögens unterwerfen, und nach dieser Schätzung wurden sie in vier Klassen oder Zünfte getheilt.

Die erste begriff diejenigen in sich, welche jährlich 500 Maaß von trocknen und flüssigen Dingen Einkommen hatten.

Die Zweyte enthielt diejenigen, welche 300 Maaß Einkommen hatten und ein Pferd halten konnten.

Die Dritte diejenige, welche nur die Hälfte davon hatten, und wo also immer 2 zusammentreten mußten, um diese Summe herauszubringen. Man nannte sie deßwegen die Zweygespannten.

In der Vierten waren die, welche keine liegenden Gründe besaßen und bloß von ihrer Handarbeit lebten, Handwerker, Taglöhner und Künstler.

Die drey ersten Klassen konnten öffentliche Aemter bekleiden; die aus der letzten waren davon ausgeschlossen, doch hatten sie bey der Nationalversammlung eine Stimme wie die übrigen, und dadurch allein genossen sie einen großen Antheil an der Regierung. Vor die Nationalversammlung Ecclesia genannt, wurden alle große Angelegenheiten gebracht und durch dieselbe entschieden; die Wahl der Obrigkeiten, die Besetzung der Aemter, wichtige Rechtshändel, Finanzangelegenheiten, Krieg und Frieden. Da ferner die Solonischen Gesetze mit einer gewissen Dunkelheit behaftet waren, so mußte in jedem Fall,

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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1790–1791, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band3_Heft11_063.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)